Verantwortung im Geschäftsverhalten bezieht sich auf die Pflicht eines Unternehmens und seiner Mitarbeitenden, im Einklang mit geltendem Recht, ethischen Grundsätzen und sozialen Standards zu handeln. Die Emmi Gruppe setzt dabei auf die Definition von Unternehmenswerten in Verhaltenskodexen sowie auf klare Führungsstrukturen, Prozesse sowie Praktiken und ihre Kontrolle. Damit will sie eine Unternehmensführung im besten langfristigen Interesse des Unternehmens sowie seiner internen und externen Anspruchsgruppen ermöglichen.
Die für dieses Thema ebenfalls relevanten Informationen zum Verhaltenskodex und zu den Menschenrechten finden sich im Kapitel 1.4 Unternehmenskultur und Geschäftsethik, zur Produktinformation bzw. -kommunikation im Kapitel 3.3 Ernährung, Produktqualität und -sicherheit sowie zur Verantwortung in der Lieferkette im Kapitel 3.9 Verantwortungsvolle Beschaffung.
Von einem global agierenden Unternehmen wie der Emmi Gruppe wird erwartet, dass es verantwortungsvoll handelt und seinen Sorgfaltspflichten nachkommt. Zentrale Bedeutung hat die strikte Einhaltung von nationalen sowie internationalen Gesetzen und Regulierungen. Dazu gehören beispielsweise die Wettbewerbsbestimmungen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Letzteres ist für die Emmi Gruppe besonders relevant, weil sie in einzelnen Ländern tätig ist, die gemäss dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International hohe Korruptionsrisiken aufweisen. Vermutete oder nachweisliche Verstösse oder Fehlverhalten gegen Prinzipien eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens können die Vertrauensbasis zu den verschiedenen Interessengruppen beeinträchtigen und erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und reputative Risiken nach sich ziehen. Auch können sie für die Emmi Gruppe zu behördlichen Verfügungen wie Inverkehrbringungsverboten, empfindlichen Geldbussen, strafrechtlichen Sanktionen oder zivilrechtlichen Ansprüchen und Umsatzeinbussen führen sowie den Zugang zu Märkten und Geschäftspartnern gefährden.
Auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, die es aufgrund des Machtgefälles zwischen Arbeitnehmenden und -gebenden geben kann, gilt es zu vermeiden. Interne Kommissionen, Gewerkschaften und andere Arten der Mitwirkung können hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Gerechtigkeit leisten. Beispielsweise können Gewerkschaften zu einer verbesserten Zusammenarbeit und einer konstruktiven Feedbackkultur beitragen. Je nach Land kann der Umgang mit den Gewerkschaften für die Emmi Gruppe eine Herausforderung sein, wenn der direkte Dialog mit den Mitarbeitenden erschwert ist oder durch strukturelle oder wirtschaftlich notwendige Anpassungen des Unternehmens behindert wird.
Lieferanten, die nachweisen können, dass sie die Menschenrechte achten, Korruptionspraktiken vermeiden und über eine hohe ethische Verantwortung verfügen, sind für die Emmi Gruppe als Partner essenziell. Sie sorgen nicht nur für stabile und zuverlässige Lieferketten, sondern können Wettbewerbsvorteile schaffen, regulatorische Anforderungen erleichtern und den Zugang zu neuen Märkten fördern. Eine solche Zusammenarbeit kann die Entwicklung innovativer Lösungen fördern, die sowohl umweltfreundlich als auch sozial verantwortlich sind. Dies führt zu einer höheren Reputation der Gruppe und steigert die Chance, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und diese langfristig zu binden.
Die internen Grundlagen zur Verankerung der verantwortungsvollen Unternehmensführung bilden die Statuten der Emmi AG, das Organisationsreglement der Emmi AG, der Verhaltenskodex für Mitarbeitende sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten. Diese sind verbindlich und werden regelmässig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft.
Die Corporate Governance der Emmi Gruppe orientiert sich an den Vorgaben der SIX Swiss Exchange sowie an national und international anerkannten Standards guter Unternehmensführung («Best Practice»), wie sie etwa im Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance formuliert sind.
Die Emmi Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften in insgesamt 15 Ländern aktiv. Die Anforderungen an die Governance der Gruppe respektive der jeweiligen Gesellschaft variieren je nach gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Vorgaben der einzelnen Länder. Solch länderspezifische Anforderungen ergeben sich zum einen aus nationalen Gesetzen und supranationalen Vorschriften (besonders EU-weite Bestimmungen), zum anderen aus branchenspezifischen (ausser-)rechtlichen Regelungen. Unter Einhaltung zentraler, gruppenweit gültiger Prinzipien und Bestimmungen (Statuten und Verhaltenskodexe) richtet die Emmi Gruppe die Governance ihrer Tochtergesellschaften auf die lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen aus.
Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten der Emmi Gruppe liegt in Ländern, die gemäss Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International eine geringe Korruption aufweisen (Februar 2024): die Schweiz (Rang 6), Niederlande (8), Deutschland (9), Vereinigtes Königreich (20), Frankreich (20), Österreich (20), Vereinigte Staaten (24), Chile (29), Spanien (36) sowie Italien (42). Höhere Korruptionsrisiken bestehen in Tunesien (87), Brasilien (104) und Mexiko (126), wo die Emmi Gruppe mit Tochtergesellschaften präsent ist. Das Rating des Korruptionswahrnehmungsindex hat direkten Einfluss auf die interne Risikoanalyse, in die der Index neben weiteren ausgewählten Kennzahlen einfliesst. Je nach Risikoanalyse erfolgt die Prüfung durch die interne Revision in einem höheren oder tieferen Intervall (siehe unten Abschnitt Interne Revision). Im Vergleich zum Vorjahr weist der Index der einzelnen Länder keine Veränderung auf, weshalb der bestehende Managementansatz fortgeführt wird.
Der Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden bildet bei der Emmi Gruppe den Rahmen zur Bekämpfung von Korruption. Darin werden die Mitarbeitenden angehalten, Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien oder ethische Standards zu melden. Meldungen können vertraulich an Führungskräfte, die Personalabteilung oder über die Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» erfolgen. Zudem regelt der Verhaltenskodex, dass Beschaffungsentscheide ausschliesslich basierend auf Leistungsreferenzen zu erfolgen haben. Dies ist zusätzlich in den Anstellungsbedingungen sowie in der Weisung zur Anti-Korruption festgehalten, welche die Mitarbeitenden bei Stellenantritt erhalten und deren Kenntnisnahme sie schriftlich bestätigen müssen.
Im Verhaltenskodex für Lieferanten ist ebenso die Erwartung formuliert, dass diese ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit geltendem Recht und unter Ausschluss jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder betrügerischem Verhalten ausüben.
Die unabhängige Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» der Emmi Gruppe steht Mitarbeitenden und Lieferanten zur Verfügung, um Fehlverhalten, Verstösse gegen den Verhaltenskodex oder weitergehende Rechtsverstösse anonym zu melden. Das Reglement zu Whistleblowing enthält ein Verbot von Vergeltungsmassnahmen gegen meldende Personen. Dieses Verbot gilt für alle zur Emmi Gruppe gehörenden Rechtseinheiten und deren Mitarbeitenden weltweit (unabhängig von Beschäftigungsform oder Anstellungsverhältnis). Relevante eingegangene Meldungen werden nach der Prüfung des Ethikausschusses jährlich der Konzernleitung sowie dem Verwaltungsrat unterbreitet.
Die Mitarbeitenden der Emmi Gruppe haben das Recht auf Mitwirkung und Versammlungsfreiheit. Beim Umgang mit Gewerkschaften hält sich die Emmi Gruppe an die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes bzw. die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO).
In der Schweiz verfügen die Standorte mit mehr als 50 Mitarbeitenden über eine Personalkommission. Sie gilt als erste Anlaufstelle und setzt sich aus Arbeitnehmenden zusammen, die von der Belegschaft für vier Jahre gewählt werden. Die Emmi Gruppe stellt sicher, dass Mitglieder der Personalkommission im Rahmen ihrer Mitwirkung in der Kommission keine Benachteiligung erfahren, insbesondere keine Kündigung aufgrund der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. In der Schweiz ist Emmi keinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angeschlossen. Ausserhalb der Schweiz sind in den folgenden Ländern Mitarbeitende von Gesellschaften der Emmi Gruppe gewerkschaftlich organisiert: Belgien, Brasilien, Chile, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Spanien und Tunesien.
Grundsätzlich wird bei der Emmi Gruppe zwischen einer Technischen Qualitätsabweichung (TQA) und einem Lebensmittelsicherheits- bzw. Food-Safety-Vorfall (FSV) unterschieden. Produktbeanstandungen können bei der Emmi Schweiz AG telefonisch (24/7-Hotline) oder online via Kontaktformular beim Konsumentendienst eingereicht werden. Nachfolgend einige Beispiele:
TQA werden im Standardprozess bearbeitet. Dabei erfolgt eine systemische Meldung an das zuständige Produktionswerk oder die zuständige Niederlassung. Bei einem FSV erfolgt eine zusätzliche direkte oder telefonische Meldung an die Qualitätssicherung. Je nach Umfang und Auswirkung bzw. Schweregrad einer Abweichung wird das Krisenmanagement aktiv.
Beanstandungen aus dem Ausland für Produkte, die von Emmi in der Schweiz hergestellt und exportiert wurden, werden ebenfalls nach diesem Prozess erfasst und bearbeitet. Nach einer Rückverfolgung und Ursachenanalyse werden Korrekturmassnahmen geprüft und umgesetzt.
Grundsätzlich gilt der beschriebene Prozess für alle Gesellschaften in allen Divisionen der Emmi Gruppe. Bei kleineren Gesellschaften, die keinen eigenständigen Konsumentendienst betreiben, erfolgt die Meldung einer Beschwerde via E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch an den Verkaufsinnendienst oder direkt an die Qualitätssicherung und wird dann von der zuständigen Fachstelle bearbeitet.
Die Emmi Gruppe stellt durch ein internes Kontrollsystem (IKS) sicher, dass gesetzliche und interne Vorgaben in den Betrieben eingehalten werden. Dessen Effektivität wird regelmässig von der internen Revision geprüft.
Das IKS wird jährlich in Form einer Selbstbeurteilung an alle Head of Finance der konsolidierten Konzerngesellschaften verteilt und zusammen mit den betroffenen Abteilungen aktualisiert. Im Beschaffungsprozess werden beispielsweise die Lieferantenauswahl, die Stammdatenerfassung und -pflege, der Bestellprozess, die Warenannahme, die Eingangsrechnungskontrolle sowie die Lieferantenbezahlung einer spezifischen Kontrolle unterzogen. Im Verkaufsprozess erfolgt eine Kontrolle der Kundenakquisition, der Stammdatenerfassung und -pflege, des Bestellprozesses, des Warenausgangs, der Ausgangsrechnungsstellung und des Kreditmanagements sowie der Gutschriften. Im Personalwesen erfolgen spezifische Kontrollen beim Ein- und Austrittsprozess, bei der Stammdatenerfassung und -pflege, beim Lohn- und Gehaltszahlungsprozess und bei den Spesen; bei den Sachanlagen im Beschaffungs- und im Entsorgungsprozess.
Zusätzlich sind die Head of Finance gemäss eines Internal Control Self-Assessment (ICSA, deckungsgleich mit dem IKS) verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren und das ausgefüllte ICSA an die Gruppe zu retournieren. Im Rahmen der finanziellen Berichterstattung werden durch das Controlling auf lokaler Ebene und auf Gruppenstufe Abweichungen erkannt und nachverfolgt. Ausserdem wird die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung regelmässig von zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen auf lokaler Ebene und auf Gruppenstufe geprüft und bestätigt.
Weitere wichtige Funktionen zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sind auf Gruppenebene das Risikomanagement, die Rechtsabteilung, das Qualitätsmanagement und die Group Supply Chain. Diese Bereiche sind zusätzlich durch eine besonders hohe Dichte an regulatorischen Vorgaben geprägt.
Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen im Auftrag des Prüfungsausschusses. Mit einem systematischen Ansatz überprüft sie die Effektivität des internen Kontrollsystems und evaluiert die Führungs- und Überwachungsprozesse. Damit unterstützt sie die Emmi Gruppe bei der Erreichung ihrer Ziele und bietet Hilfestellung für kontinuierliche Verbesserungen. Ausserdem koordiniert sie den Risikomanagementprozess und identifiziert, bewertet und definiert angemessene Massnahmen.
Unter Anwendung eines risikoorientierten Ansatzes legt die interne Revision jährlich gemeinsam mit der CEO und dem CFO die Schwerpunkte der durchzuführenden Revisionen fest und erstellt einen Vorschlag für das Jahresprüfprogramm. Dabei stützt sie sich auf das Audit Universe. Dieses umfasst die Gesamtheit aller möglichen internen Revisionen: also nicht nur einzelne Gesellschaften, sondern auch Unternehmensprozesse, aktuelle Unternehmensprojekte und wesentliche Risiken, die im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifiziert wurden. Vor der Behandlung im Prüfungsausschuss wird das Jahresprüfprogramm dem Verwaltungsratspräsidenten sowie dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zugestellt und anschliessend vom Prüfungsausschuss genehmigt. Die Regelmässigkeit der Prüfung hängt von der Risikokategorie ab:
Allfällige Compliance-Befunde der internen Revision werden im Revisionsbericht festgehalten und mit dem lokalen Management sowie mit der CEO, dem CFO, dem Divisionsleiter und dem Leiter Group Controlling geteilt. Der Bericht wird sämtlichen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Verfügung gestellt und anschliessend in der darauffolgenden Sitzung (fünf pro Jahr) vom Leiter der internen Revision präsentiert und besprochen. Danach werden die vereinbarten Massnahmen umgesetzt und von der internen Revision zweimal jährlich überprüft.
Jährlich erhebt die Rechtsabteilung gruppenweit Daten zu wesentlichen Rechtsstreitigkeiten gegen die Emmi Gruppe. Als wesentlich gelten dabei Fälle mit einem nominalen Streitwert von über CHF 200’000.– oder mehrere kleinere Fälle, deren Gesamtsumme CHF 500’000.– übersteigt. Die verantwortlichen Personen der jeweiligen Gruppengesellschaften müssen angeben:
Die gemeldeten Fälle werden durch die Rechtsabteilung analysiert, beschrieben und der CEO, dem CFO, dem Verwaltungsrat und der internen Revision offengelegt. Sofern erforderlich werden basierend darauf Rückstellungen gebildet.
Im Berichtsjahr 2025 waren keine Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht anhängig und wurden keine solchen abgeschlossen.
Im Berichtsjahr 2025 wurden in der Emmi Gruppe keine bestätigten Korruptionsvorfälle festgestellt.
Die interne Revision hat im Berichtsjahr 2025 insgesamt 11 Prüfungen (Vorjahr: 10), insgesamt 12 % des Audit Universe der Emmi Gruppe, mit unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Folgende Gesellschaften bzw. Abteilungen wurden im Berichtsjahr geprüft:
Das Audit Universe umfasst sämtliche Organisationseinheiten und Prozesse, die unter der direkten Kontrolle der Gruppe stehen. Dazu gehören alle Gruppenunternehmen, Gruppen-Funktionen sowie zentral gesteuerte Prozesse. Aktuell umfasst das Audit Universe der Emmi Gruppe 89 verschiedene zu auditierende Einheiten (inkl. Mademoiselle Desserts Gruppe, Hochstrasser, Verde Campo). Ad-hoc-Einsätze sind nicht enthalten.
Im Berichtsjahr wurden bei der Emmi Gruppe keine erheblichen Risiken in Bezug auf Korruption ermittelt. Identifizierte Schwachstellen in Geschäftsprozessen, die zwar kein signifikantes Korruptionsrisiko darstellen, jedoch potenziell Korruption begünstigen könnten, werden – ebenso wie alle anderen relevanten Erkenntnisse – im Revisionsbericht dokumentiert und dienen als Grundlage für Massnahmen, die daraus abgeleitet werden.
Die der Emmi Gruppe angehörenden Gesellschaften überprüfen ihre Lohnstrukturen regelmässig, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Im Berichtsjahr hat die Emmi Gruppe verschiedene Mitarbeitenden-Kennzahlen analysiert, um Hinweise auf Ungleichbehandlung zu identifizieren. Die in der Schweiz gesetzlich geforderte Lohngleichheitsanalyse ist eines dieser Instrumente. Die Emmi Schweiz AG ist als grösste rechtliche Einheit nach dem Gleichstellungsgesetz für Lohngleichheit von Frau und Mann zertifiziert. Dazu muss sich die Lohngleichheit innerhalb der vom Bund vorgeschriebenen Toleranzgrenze von 5 % bewegen. Im Berichtsjahr hat sich die Emmi Schweiz AG für «Market Pay Equity» zertifiziert. Diese Zertifizierung bestätigt, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig vom Geschlecht – eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung erhalten.
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Tarifverträge |
2025 a) |
2024 |
2023 |
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Anteil durch Tarifverträge abgedeckte Angestellte (Emmi Gruppe) |
41 % |
44 % |
43 % |
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Anteil durch Personalkommission abgedeckte Angestellte (Schweiz) |
99 % |
100 % |
100 % |
a) Exklusive Mademoiselle Desserts Gruppe.
Im Berichtsjahr wurden diverse Engagement-Befragungen durchgeführt. Beispielsweise wurden bei Leeb (AUT), Emmi Roth (USA), Quillayes Surlat (CL), Mademoiselle Desserts (UK), sowie auch in den Abteilungen Group Supply Chain, Global Marketing und in der Schweiz in der Logistik Suhr, in der IT und Käse Emmen die Themen Fähigkeiten, Gesundheit, Motivation und Arbeitsumfeld erhoben, ausgewertet und Verbesserungsmassnahmen abgeleitet.
Im Berichtsjahr sind 75 Meldungen über die Whistleblowing-Plattform der Emmi Gruppe «SpeakUp» eingegangen und bearbeitet worden.
Die bisherigen Bestrebungen und Ansätze werden fortgesetzt. Anpassungen und ergänzende Massnahmen werden individuell basierend auf Resultaten der internen Revision und der Selbstbeurteilungen (ICSA) eingeleitet und kontinuierlich überprüft.