Die Vergütung des Verwaltungsrats ist eine fixe Vergütung. Nachhaltigkeitsaspekte sind ebenso wie andere Einzelaspekte nicht Bestandteil der Vergütungspolitik des Verwaltungsrats. Die Vergütung der Konzernleitung setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Variabel heisst: je nach Erfolg und Leistung im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit definierten Zielen («Bonus»). Die variable Vergütung eines Mitglieds der Konzernleitung darf den Betrag seiner fixen Vergütung nicht übersteigen. Zurzeit ist keine langfristige variable Komponente implementiert. Siehe dazu auch weiterführende Informationen im Kapitel 2.3 Vergütung der Konzernleitung.
Gemäss Artikel 31 Abs. 3 der Statuten der Emmi AG kann die Gesellschaft den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im Rahmen ihrer Vergütung Beteiligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte oder andere Rechte auf Beteiligungspapiere zuteilen. Emmi verzichtet zurzeit bewusst auf Aktien-, Optionspläne oder andere Beteiligungsprogramme. Damit soll das Vergütungssystem einfach und transparent gehalten werden.
Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht an Erfolgskomponenten gekoppelt. Es handelt sich damit um eine reine Basisvergütung, die in Geldmitteln geleistet wird. Sie setzt sich aus einem Grundhonorar sowie Sitzungsentschädigungen zusammen. Die Höhe der Vergütung widerspiegelt die Zeit und Arbeit, welche die Mitglieder für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Verwaltungsrat, in den drei Ausschüssen, im Agrarrat sowie in den zwei Stiftungen zur Personalvorsorge investieren. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine erfolgsabhängigen oder variablen Zahlungen und keine weiteren finanziellen Leistungen wie Personalkonditionen oder vergünstigte Aktienbezugsrechte. Sie haben keinen Anspruch auf Dienst- oder Sachleistungen.
Der Personal- und Vergütungsausschuss beurteilt einmal jährlich die Vergütung des Verwaltungsrats im Vergleich mit börsenkotierten (Kategorie Small und Mid Caps) und privaten Schweizer Unternehmen. Berücksichtigt werden dabei Unternehmen aus der Konsumgüterbranche mit einem ähnlichen Internationalisierungsgrad sowie in der Region ansässige Firmen aus unterschiedlichen Branchen und von unterschiedlicher Grösse. Als Vergleichsgruppe dienten folgende Unternehmen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen:
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Aryzta AG |
DKSH Holding AG |
Luzerner Kantonalbank AG |
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Barry Callebaut AG |
Dormakaba AG |
Mobimo AG |
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Bell Food Group AG |
Flughafen Zürich AG |
Schindler Aufzüge AG |
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BKW AG |
Forbo Holding AG |
SFS Group AG |
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Bossard AG |
Galenica AG |
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Dätwyler Holding AG |
Lindt & Sprüngli AG |
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Die Vergütung des Emmi Verwaltungsrats ist auf Basis der verfügbaren Zahlen für das Jahr 2024 unter dem Median der verglichenen Gesellschaften.
Die Basisvergütung und die Sozialabgaben gemäss der Tabelle unter Kapitel 6 Vergütungen für das Berichtsjahr sind Bestandteile der fixen Vergütung. Die Generalversammlung genehmigt diese fixe Vergütung als maximalen Rahmenbetrag für das laufende Geschäftsjahr.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder der Konzernleitung besteht aus einem fixen und einem variablen Vergütungsanteil («kurzfristiger Bonus»). Beide Komponenten werden in Geldmitteln geleistet.
Die Basisvergütung reflektiert die Erfahrung, die Kenntnisse und die anhaltenden Leistungen der Konzernleitungsmitglieder sowie die Konkurrenzfähigkeit in externen Marktvergleichen aufgrund funktionsbezogener Salär-Benchmarks. Für den Vergleich bezüglich Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtvergütung hat der Personal- und Vergütungsausschuss die gleiche Vergleichsgruppe gewählt wie für die Prüfung der Vergütung des Verwaltungsrats. Die Vergütung der Konzernleitung ist nahe am Median der verglichenen Gesellschaften.
Die Basisvergütung, Sachleistungen (Geschäftswagen) sowie die Sozial- und Vorsorgeleistungen gemäss der Tabelle unter Kapitel 6 Vergütungen für das Berichtsjahr sind Bestandteile der fixen Vergütung. Die Generalversammlung genehmigt diese fixe Vergütung prospektiv als Rahmenbetrag für das kommende Geschäftsjahr.
Der Personal- und Vergütungsausschuss beschliesst die fixe Vergütung von CEO und übrigen Konzernleitungsmitgliedern für das folgende Jahr unter Berücksichtigung des durch die Generalversammlung genehmigten maximalen Rahmenbetrags. Bei der Diskussion über die Vergütung der CEO ist die CEO nicht anwesend.
Variable Vergütung: In Artikel 31 Abs. 2 der Statuten der Emmi AG ist festgelegt, dass die variable Vergütung eines Mitglieds der Konzernleitung den Betrag der fixen Vergütung nicht übersteigen darf. Es handelt sich um einen Bonus bei Zielerreichung, der in bar entrichtet wird. Die Höhe widerspiegelt das Ergebnis des vergangenen Geschäftsjahres und setzt sich aus den drei folgenden Kriterien zusammen:
Die Bemessung des Geschäftserfolgs beruht auf den drei Pfeilern Umsatz, Ergebnis und Marktanteil. Für Servicebereiche liegen die massgeblichen Zielgrössen zudem in der Weiterentwicklung zur laufend besseren Unterstützung des Kerngeschäfts. Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird die Bemessung des Geschäftserfolgs für die Konzernleitung neben den finanziellen Zielen um ausgewählte strategische Transformationsziele ergänzt. Nachhaltigkeitsaspekte werden ab dann Bestandteil der Vergütungspolitik der Konzernleitung. Bereits heute umfassen die Vergütungen des Chief Supply Chain Officer und der Chief Human Resources Officer Nachhaltigkeitsaspekte, welche in Absprache mit den übrigen Konzernleitungsmitgliedern in Ziele und Massnahmen umgesetzt werden.
Bei Nichterreichen der Ziele kann diese Vergütung im Extremfall vollständig wegfallen, bei Übertreffen der Ziele bis auf maximal 120 % des Zielbetrags steigen. Die variablen Vergütungen der CEO und der übrigen Konzernleitungsmitglieder werden im Zusammenhang mit dem Geschäftsergebnis vom Personal- und Vergütungsausschuss beschlossen. Die Generalversammlung genehmigt das Total der variablen Vergütung des vergangenen Geschäftsjahres.