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3.9 Verantwortungsvolle Beschaffung

Die Emmi Gruppe nimmt ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt ernst. Das gilt insbesondere bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die Emmi Gruppe arbeitet in ihrer Lieferkette mit Geschäftspartnern zusammen, welche sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten, insbesondere Kinderarbeit vermeiden, das Tierwohl beachten und die natürlichen Ökosysteme schützen. Hierzu hat sie verbindliche soziale und ökologische Mindestanforderungen für ihre Lieferanten definiert.

3.9.1 Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie Chancen und Risiken

Die Emmi Gruppe beschafft jährlich Waren und Dienstleistungen im Umfang von CHF 3 Milliarden. Dazu gehören nebst Milch und Milchprodukten (rund 50 % der Gesamtausgaben) weitere landwirtschaftliche Rohstoffe (5 % der Gesamtausgaben), wie Zucker, Cerealien, Nüsse, Früchte, Kakao oder Kaffee. Auch Halbfabrikate, Verpackungsmaterialien, Logistikdienstleistungen oder Energie bezieht sie von externen Partnern. Mit ihrer Beschaffungspolitik beeinflusst die Emmi Gruppe die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen die benötigten Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen hergestellt und transportiert werden.

Was die sozialen Auswirkungen betrifft, so sind neben der Achtung der Menschenrechte, namentlich die Vermeidung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, das Sicherstellen fairer Arbeitsbedingungen relevant. Dazu gehört eine existenzsichernde Entlöhnung der in der Rohstoffproduktion tätigen Menschen. Die interne Risikoanalyse basierend auf dem «Children’s Rights & Business Atlas» zeigt, dass die landwirtschaftliche Wertschöpfungskette der Emmi Gruppe – zum Beispiel bei Kakao, bestimmten Früchten oder Kaffee – je nach Herkunft und Gewinnungsart potenziell einem erhöhten Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit unterliegen kann.

Die Gewinnung der von der Emmi Gruppe beschafften landwirtschaftlichen Rohstoffe (insbesondere Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl und Pflanzenfasern für Verpackungen) hat bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt, die Biodiversität und das Klima.

Die Emmi Gruppe ist sich bewusst, dass Gesetzesverstösse, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette rechtliche, reputationelle oder wirtschaftliche Folgen für die Emmi Gruppe nach sich ziehen können. Solche Ereignisse können auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten schwächen. Ebenso können Umweltschäden sowie Klimaveränderungen zu Ernterückgängen führen und Gesetzesveränderungen in- und ausserhalb der Bestimmungsländer können Erschwernisse bei der Beschaffung (zum Beispiel Lieferengpässe, verlängerte Beschaffungszeiten oder Preiserhöhungen) zur Folge haben.

3.9.2 Managementansatz und Ziele

Die Emmi Gruppe setzt auf klare Vorgaben, die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandards und auf bewährte, langjährige Beziehungen mit ihren Lieferanten.

Konzernweite interne Beschaffungsrichtlinie

Die konzernweite interne Richtlinie für nachhaltige Beschaffung aus dem Jahr 2020 beschreibt konkret die Standards und Vorgehensweisen für den strategischen Einkauf der Emmi Gruppe. Dieser umfasst die Beschaffung von Milch, milchfremden Rohstoffen, Verpackungsmaterialien, Energie, Logistikdienstleistungen sowie Investitionsgütern (Anlagen). Die Richtlinie definiert Grundsätze in den folgenden fünf Bereichen:

Aufmerksamkeit erfordern: Risikothemen (wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Treibhausgasemissionen), Risikoländer und Risikomaterialien. Ausserdem regelt die Richtlinie die Vorgehensweise und die Zuständigkeiten zur Implementierung des Verhaltenskodex für Lieferanten (siehe Kapitel 1.4 Unternehmenskultur und Geschäftsethik). Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur jährlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten, die sich aus der schweizerischen «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit» (VSoTr) ergeben.

Verbindliche Umsetzung und Überprüfung von Verdachtsfällen

Seit 2022 müssen neue Lieferanten, die aktiv vom strategischen Einkauf gemanagt werden, den Emmi Verhaltenskodex explizit akzeptieren und diesen einhalten. Auch alle Lieferanten, mit denen die Emmi Gruppe schon vor 2022 eine regelmässige Geschäftsbeziehung geführt hat, müssen den Kodex bis 2026 akzeptieren. In begründeten Einzelfällen kann von einer formellen Akzeptanz abgesehen werden, sofern gleichwertige Standards nachweislich erfüllt und dokumentiert sind. Über solche Ausnahmen entscheidet das Experten-Komitee. Hierfür priorisiert jede Konzerngesellschaft ihre Lieferanten und setzt sich ein konkretes Jahresziel. Der Einbezug der bestehenden Lieferanten ist umso wichtiger, weil die Emmi Gruppe auf langfristige und stabile Lieferantenbeziehungen setzt. Wichtige Rohstoffe wie Milch kann die Emmi Gruppe aufgrund ihrer Haltbarkeit oder bestehender Handelsrestriktionen primär lokal beschaffen. Sie ist deshalb auch hier auf langfristige Beziehungen angewiesen.

Jedes Jahr wird der Anteil der aktiv gemanagten Lieferanten, die den Verhaltenskodex akzeptiert haben, ins Verhältnis zu allen aktiv gemanagten Lieferanten gesetzt und so der Fortschritt gemessen.

Neu akquirierte Gesellschaften haben teilweise noch eigene Verhaltenskodexe für ihre Lieferanten. Das ist aktuell bei der Mademoiselle Desserts Gruppe (Frankreich), Hochstrasser (Schweiz) und Verde Campo (Brasilien) der Fall. Im Verlauf ihrer Integration in den Konzern werden diese Gesellschaften den Verhaltenskodex der Emmi Gruppe übernehmen. Der Zeitpunkt dafür wird durch das Divisionsmanagement festgelegt.

Eine regelmässige, systematische Überprüfung, der Einhaltung des Verhaltenskodex erfolgt derzeit nicht. Bei Verdachtsmomenten werden die Lieferanten gezielt befragt und situativ überprüft. Werden vom Lieferanten die Vorgaben aus dem Verhaltenskodex teilweise oder vollumfänglich abgelehnt, entscheidet das interne Experten-Komitee über das weitere Vorgehen. Dasselbe gilt bei einem identifizierten Verstoss gegen den Verhaltenskodex. Primäres Ziel von weiterführenden Massnahmen ist, die Situation beim Lieferanten zu verbessern, ihn weiterzuentwickeln und so das Risiko für die Emmi Gruppe zu reduzieren. Hierfür werden beispielsweise konkrete Ziele in Kombination mit regelmässigen Lieferantenaudits vereinbart. Bei anhaltenden Schwierigkeiten oder fehlender Kooperationsbereitschaft des Lieferanten kann die Geschäftsbeziehung beendet werden.

Landwirtschaftliche Rohstoffe im Fokus

Die Emmi Gruppe hat sich gemäss den Vorgaben der Science Based Targets initiative (SBTi) per Ende 2025 verpflichtet, die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Palmöl, Futtermittelsoja, Pappe und Wellpappe nur noch aus Lieferketten zu beschaffen, die seit dem 31.12.2020 entwaldungsfrei sind. Mit der Veröffentlichung der No-Deforestation-Erklärung wurde zugleich der Rahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtung definiert. Dort wird auch der Umgang bei Nichterfüllung beschrieben. Gemäss SBTi-Richtlinie für Forest, Land and Agriculture (FLAG) besteht bei der Lebensmittelerzeugung generell ein erhöhtes Risiko, dass Rohstoffe verarbeitet werden, die aus Anbaugebieten stammen, die durch Entwaldung gewonnen wurden. Besonders betroffen sind Soja für die Tierfütterung sowie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Pflanzenfasern, die für die Herstellung von Verpackungsmaterialien verwendet werden (Pappe und Wellpappe). Um das Risiko zu reduzieren, dass solche Rohstoffe oder Materialien aus Gebieten stammen, die nach 2020 entwaldet wurden, beschafft die Emmi Gruppe, wenn möglich, Rohstoffe und Materialien mit Qualitätslabel. Die wichtigsten Label sind: Rainforest Alliance (RFA), Forest Stewardship Council (FSC) oder Roundtable for Sustainable Palm Oil (RSPO). Wenn keine oder nicht in ausreichender Menge Rohstoffe oder Materialien mit Zertifizierungen verfügbar sind, so richtet sich die Emmi Gruppe nach den Standards der Association of Food Industries (AFI-Standards) und hält die Anforderungen vertraglich fest. Zusätzlich verlangt sie vom Lieferanten im Einzelfall qualifizierte Nachweise (zum Beispiel ESG-Bericht, Ergebnisse aus Audits und Prozessdokumentationen).

Ausschluss von Kinderarbeitsrisiken innerhalb der Emmi Gruppe

Zur Umsetzung der VSoTr überprüft die Emmi Gruppe jährlich alle Lieferanten, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens eine Rechnung pro Jahr an ein Unternehmen der Emmi Gruppe gestellt haben. Ergibt die Überprüfung, dass die Emmi Gruppe Teile ihrer Rohstoffe und Halbfabrikate aus Ländern bezieht, die gemäss «Children’s Rights and Business Atlas» der Unicef ein erhöhtes oder hohes Risiko von Kinderarbeit haben, erfolgt eine vertiefte Recherche. Werden die Verdachtsmomente bestätigt, nimmt die Emmi Gruppe direkt mit den betroffenen Lieferanten Kontakt auf und initiiert bei Bedarf einen Audit mit einer klar definierten Zielsetzung zur Risikominderung. Ergriffene Massnahmen werden am Ende einer Kontrolle unterzogen. Die detaillierte Vorgehensweise für die Risikoüberprüfung bzw. die Recherche hat die Emmi Gruppe in der internen Richtlinie für nachhaltige Beschaffung (siehe oben) definiert.

Sorgfaltsprüfung zu Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten

Die Emmi Gruppe führt jährlich eine Sorgfaltsprüfung durch, wie in der VSoTr vorgesehen. Dabei werden potenzielle Importe von Konfliktmineralien und -metallen in die Schweiz anhand ihrer Zolltarifnummern analysiert und dokumentiert. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die Emmi Gruppe keine entsprechenden Mineralien oder Metalle importiert oder verarbeitet. Folglich unterliegt sie derzeit nicht den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten gemäss VSoTr im Zusammenhang mit Mineralien und Metallen.

Meldestelle bei Verstössen

Die interne Richtlinie für nachhaltige Beschaffung der Emmi Gruppe verweist auf die allgemeine Whistleblower-Hotline, über die Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstösse im Zusammenhang mit der Lieferkette – etwa gegen gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien, ethische Standards oder menschenrechtliche und ökologische Verpflichtungen – vertraulich gemeldet werden können. Allfällige Meldungen werden gemäss einem definierten Prozess an das interne Experten-Komitee weitergeleitet und dort geprüft. Dieses besteht aus Vertretern aus Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und der Rechtsabteilung.

Zielsetzungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung

3.9.3 Entwicklungen im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr hat die Emmi Gruppe mit der Entwicklung einer neuen Strategie für die nachhaltige Beschaffung begonnen und darin zusätzliche Massnahmen für den nachhaltigen Einkauf definiert. Ziel ist es, die bisherigen, vorwiegend gesetzlich geprägten Ansätze durch eine strategische Vorgehensweise abzulösen, die sich stärker an den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen orientiert. Auslöser war unter anderem die Rekalkulation der SBTi-Ziele im Berichtsjahr mit Fokus auf die Dekarbonisierung der Lieferkette. Die Strategie wird vom strategischen Einkauf verantwortet und wurde in enger Abstimmung mit der Nachhaltigkeitsabteilung entwickelt. Konkrete Massnahmen befinden sich derzeit in Ausarbeitung, die offizielle Verabschiedung steht noch aus.

In einem Pilotprojekt der Emmi Schweiz AG wurde im Berichtsjahr die interne Richtlinie für die nachhaltige Beschaffung um die Themen milchfremde Rohstoffe und Verpackungen erweitert. Dies beinhaltet die Definition des Nachhaltigkeitsrisikomanagements im Einkauf (Umgang mit Risikothemen, kritische Herkunft, kritische Materialien und Warengruppen), enthält Vorgaben zur Umsetzung gesetzlicher und unternehmensinterner Sorgfaltspflichten und definiert Optionen zur Sicherung und Förderung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Ob und in welchem Umfang die erweiterte Richtlinie konzernweit ausgerollt wird, wird im Rahmen der regulären Strategieüberprüfung der Emmi Gruppe entschieden werden.

Vorbereitung auf die Einführung der EUDR

Die Emmi Gruppe hat sich auf die Umsetzung der Europäischen Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, EUDR) vorbereitet. Die Verordnung betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse werden ab Anwendungsbeginn der Verordnung nur noch in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Walds verbunden sind.

Interne Schulung zu Labels und durchgeführte Lieferantenaudits

Die Einkäuferinnen und Einkäufer (18 Mitarbeitende) der Emmi Schweiz AG wurden im Berichtsjahr zu Nachhaltigkeitsthemen (beispielsweise Labels, Richtlinie Nachhaltigkeit im Einkauf und Entwaldung) geschult.

Im Berichtsjahr wurden durch die Emmi Gruppe neun Lieferantenaudits durchgeführt. Dabei wurden bei sämtlichen geprüften Lieferanten keine relevanten Ereignisse, Abweichungen oder Verstösse gegen die geltenden Anforderungen festgestellt.

Rund 1’300 Lieferanten erkennen den Lieferantenkodex an

Von den total 1’600 Lieferanten, die aktuell mit einem Unternehmen der Emmi Gruppe eine Geschäftsbeziehung unterhalten und vom strategischen Einkauf gemanagt werden, ist der Kodex für über 1’300 Lieferanten explizit verbindlich (81 %). Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl Lieferanten, die den Lieferantenkodex anerkennen, um 40 % gestiegen.

Jährliche Sorgfaltsprüfung auf Kinderarbeitsrisiken

Im Berichtsjahr wurden vier Lieferanten mit einem möglichen Risiko von Kinderarbeit identifiziert. Im Rahmen der anschliessenden Analyse konnte jedoch keiner der vier Verdachtsfälle bestätigt werden. Entsprechend wurden keine weiteren Massnahmen ergriffen.

3.9.4 Ausblick

Die Strategie für die nachhaltige Beschaffung, die im Berichtsjahr definiert wurde, soll im kommenden Jahr verabschiedet und umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der SBTi-FLAG-Richtlinie zur entwaldungsfreien Lieferkette (No-Deforestation) wird die Emmi Gruppe 2026 eine konkrete Roadmap entwickeln, die aufzeigt, wie bestehende Lücken identifiziert, priorisiert und bis wann sie geschlossen werden sollen.

Darüber hinaus wird weiterhin evaluiert, ob die Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben Anpassungen an bestehenden internen Richtlinien und Prozessen erfordert.