6.Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung

Die Emmi Statuten enthalten keine Stimmrechtsbeschränkungen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann seine Aktien an der Generalversammlung selbst vertreten oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Vertreter seiner Wahl oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können elektronisch erteilt werden.

6.2Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Ausnahmen erfordert auch der Beschluss über die Änderung der Statutenbestimmung über die Eintragungsbeschränkung (siehe Kapitel 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen) mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

6.3Einberufung der Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen. Für die Einberufung von ausserordentlichen Generalversammlungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verwaltungsrat entscheidet, ob eine Generalversammlung physisch oder virtuell, unter Verwendung elektronischer Mittel, stattfindet und ob Aktionäre, welche an einer physischen Generalversammlung nicht teilnehmen, ihre Rechte auf elektronischem Weg ausüben können.

6.4Traktandierung

Aktionäre, die alleine oder zusammen mindestens 0.5 % des Aktienkapitals oder Stimmen vertreten, können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen an der Generalversammlung verlangen. Das Begehren um Traktandierung ist dem Verwaltungsrat mindestens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe der Anträge zu unterbreiten.

6.5Eintragungen im Aktienbuch

Das Aktienregister wird in der Regel zehn Tage vor der Generalversammlung geschlossen. Der Verwaltungsrat genehmigt auf Antrag hin Ausnahmen über nachträgliche Zulassungen. Das effektive Datum der Schliessung wird in der Einladung zur Generalversammlung und rechtzeitig im Finanzkalender auf der Webseite publiziert:
www.emmi.com > Medien & Investoren > Finanzkalender