Die Statuten der Emmi AG legen in Artikel 32 Abs. 2 (report.emmi.com > Download-Center > Corporate Governance > Statuten der Emmi AG) fest, dass den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Agrarbeirats und der Konzernleitung Vorschüsse bis maximal TCHF 1’000 gewährt werden können, insbesondere in Form von Kostenvorschüssen für Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der betreffenden Person als Mitglied des Verwaltungsrats, des Agrarbeirats oder der Konzernleitung stehen. Diese Limiten wurden im Geschäftsjahr nicht benutzt.