10.Handelssperrzeiten

Für die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des weltweiten Management-Teams (Kaderstufe 2) sowie weitere ausgewählte Mitarbeitende – vorwiegend aus den Abteilungen Finanzen und Konzernkommunikation – gilt für eine definierte Zeitspanne vor der Veröffentlichung der Jahres- und Halbjahresresultate ein allgemeines Verbot für den Handel mit Emmi Aktien, Obligationen, Optionen und Derivaten. Diese generellen Handelssperrzeiten dauern jeweils vom ersten Arbeitstag im Januar bzw. im Juli bis nach Veröffentlichung der Jahres- bzw. Halbjahresergebnisse. Ausnahmen sind keine vorgesehen.