Die wesentlichen Themen der Emmi Gruppe wurden erstmals im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2021/22 durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermittelt, bei der die Geschäftsrelevanz («financial materiality») und die Auswirkungsrelevanz («impact materiality») durch interne Fachexperten und Fachexpertinnen bewertet wurden. Auf dieser Grundlage und ergänzt um eine Auswahl der daraus abgeleiteten wesentlichen Themen validierte der Steuerungsausschuss Nachhaltigkeit abschliessend die Wesentlichkeitsmatrix und bestimmte die damaligen wesentlichen Themen.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 wurden die wesentlichen Themen durch interne Fachexperten nach Rücksprache mit externen Experten kritisch überprüft und gemäss den Vorgaben der GRI-Standards 2021 anhand ihrer Position in der Matrix priorisiert. Die Überprüfung führte zu Anpassungen an den berücksichtigten Themen bzw. an der Einstufung ihrer Wesentlichkeit (siehe Geschäftsbericht 2024, Seite 175).
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025 erfolgt unverändert auf dieser Basis.
Die doppelte Wesentlichkeitsmatrix der Emmi Gruppe
In diesem Bericht werden analog Vorjahr die ersten zwölf wesentlichen Themen in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021 umfassend behandelt.
Als Wesentlichkeitsschwelle wurde ein hoher oder sehr hoher Einfluss auf die Gesellschaft und Umwelt und/oder den Geschäftserfolg der Emmi Gruppe definiert. Die beiden zuletzt aufgeführten Themen, Biodiversität und Entwaldung/Abholzung, wurden als nicht wesentlich eingestuft. Die Emmi Gruppe berücksichtigt die Relevanz dieser beiden Themen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen «Nachhaltige Milchwirtschaft», «Treibhausgase reduzieren» sowie «Verantwortungsvolle Beschaffung» und hat entsprechende Aspekte in den jeweiligen Kapiteln integriert.
Die Emmi Gruppe geht nach dem aktuellen Stand der rechtlichen Vorgaben davon aus, dass sie spätestens ab dem Berichtsjahr 2028 eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) vorlegen muss. Entsprechend laufen derzeit verschiedene Vorbereitungsarbeiten, beispielsweise eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS. Die aktuell laufenden Projekte zur Verbesserung der gruppenweiten Datenerhebung und -konsolidierung, inkl. der Prozess- und IT-Systemanpassungen, werden deshalb nicht mehr nach den Anforderungen von GRI-Standards, sondern nach den Anforderungen von ESRS ausgerichtet. Datenlücken, die nur nach GRI-Standards, nicht aber nach den Anforderungen von ESRS bestehen, werden nicht mehr geschlossen.