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VERGÜTUNGSBERICHT

5. Anträge an die Generalversammlung

Die beantragten Gesamtsummen schaffen die erforderliche unternehmerische Flexibilität, um auf Veränderungen reagieren zu können (zusätzliche Mitglieder im Verwaltungsrat, im Agrarbeirat und in der Konzernleitung, Verschiebungen in Ausschüssen, besondere Ereignisse, generelle Reserve). Es besteht nicht die Absicht, die Rahmenbeträge auszuschöpfen. Artikel 29e der Statuten der Emmi AG sieht einen Zusatzbetrag von maximal 20 % vor, sollten nach der Genehmigung der fixen Vergütung zusätzliche Mitglieder oder Ersatzmitglieder in die Konzernleitung berufen werden.

Sämtliche unter Punkt 5 erwähnten Beträge sind in TCHF.

5.1 Verwaltungsrat

Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats von maximal TCHF 1’100 für das Geschäftsjahr 2021.

Antrag an GV 2021 für GJ 2021

Ausbezahlte Vergütung 2020 (vgl. Kapitel 6)

Antrag an GV 2020 für GJ 2020

1’100 (Rahmenbetrag)

987  

1’030 (Rahmenbetrag)

5.2 Agrarbeirat

Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen des Agrarbeirats von maximal TCHF 40 für das Geschäftsjahr 2021.

Antrag an GV 2021 für GJ 2021

Ausbezahlte Vergütung 2020

Antrag an GV 2020 für GJ 2020

40 (Rahmenbetrag)

34  

40  (Rahmenbetrag)

5.3 Konzernleitung fixe Vergütung

Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen der Konzernleitung von maximal TCHF 5’500 für das Geschäftsjahr 2022.

Antrag an GV 2021 für GJ 2022

Antrag an GV 2020 für GJ 2021

Ausbezahlte fixe Vergütung 2020 (vgl. Kapitel 6)

Antrag an GV 2019 für GJ 2020

5’500 (Rahmenbetrag)

5’480 (Rahmenbetrag)

4’386  

5’420 (Rahmenbetrag)

5.4 Konzernleitung variable Vergütung

Genehmigung der Gesamtsumme der variablen Vergütungen der Konzernleitung von TCHF 1’081 für das Geschäftsjahr 2020.

Antrag an GV 2021 für GJ 2020 (vgl. Kapitel 6)

Im Jahr 2020 ausbezahlte variable Vergütung 2019

Antrag an GV 2020 für GJ 2019

1’081

1’030

1’030