Emmi ist sich der Verantwortung bewusst, die mit der wachsenden Grösse des global agierenden Unternehmens gegenüber allen Interessengruppen einhergeht – seien es Mitarbeitende, Landwirte, Lieferanten, Aktionäre, Kunden und Konsumentinnen und Konsumenten sowie das lokale Umfeld der verschiedenen Standorte. Unter «Verantwortung im Geschäftsverhalten» versteht Emmi Führungsstrukturen, Prozesse und Praktiken, die zu Fairness und Transparenz beitragen sowie die Einhaltung von Gesetzen und (Selbst-)Regulierungen sicherstellen. Ausserdem ermöglicht sie eine Unternehmensführung im besten langfristigen Interesse von Emmi und ihren Anspruchsgruppen. Die für dieses Thema ebenfalls relevanten Informationen i. S. Produktinformation bzw. -kommunikation finden sich im Kapitel «Ernährung, Produktqualität und -sicherheit» und zur Verantwortung in der Lieferkette im Kapitel «Verantwortungsvolle Beschaffung».
Die verschiedenen Interessengruppen erwarten heute, dass Unternehmen – nicht zuletzt Lebensmittelproduzentinnen wie Emmi – grundsätzlich verantwortungsvoll handeln und ihren diesbezüglichen Sorgfaltspflichten nachkommen. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die strikte Einhaltung von nationalen sowie internationalen Gesetzen und Regulierungen. Dazu gehören beispielsweise die Wettbewerbsbestimmungen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Letzteres ist für Emmi insbesondere relevant, weil das Unternehmen in einzelnen Ländern tätig ist, die gemäss dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International hohe Korruptionsrisiken aufweisen. Korruption kann die Verfügbarkeit und die Sicherheit von Lebensmitteln und damit die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährden, aber auch den fairen Wettbewerb behindern und zu unlauteren wirtschaftlichen Vorteilen für einige Unternehmen führen. Zudem steht ein wettbewerbswidriges Verhalten, wie Kartellabsprachen oder Preismanipulationen, im Widerspruch zu den Prinzipien der sozialen Verantwortung, wie z. B. Fairness und Chancengleichheit, und hemmt die nachhaltige Entwicklung von freien Märkten. Vermutete oder nachweisliche Verstösse oder Fehlverhalten gegen diese Prinzipien und Erwartungen, die an ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gestellt werden, können die Vertrauensbasis zu den verschiedenen Interessengruppen schädigen und bergen Prozess- und Reputationsrisiken. Sie können für die Emmi Gruppe geschäftsschädigende Verfügungen (Inverkehrbringungsverbote) und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen oder substanzielle finanzielle Konsequenzen haben wie Geldbussen oder Schadenersatzforderungen sowie Umsatzeinbussen.
Negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, die es aufgrund des Machtgefälles zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden geben kann, gilt es entgegenzuwirken. Interne Kommissionen, Gewerkschaften und andere Arten der Mitwirkung können hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Gerechtigkeit leisten. Gewerkschaften haben – beispielsweise über Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden – dazu beigetragen die Zusammenarbeits- und Feedbackkultur bei Emmi zu verbessern. Je nach Land stellt der Umgang mit den Gewerkschaften für Unternehmen wie Emmi jedoch eine Herausforderung dar, beispielsweise in Deutschland, Spanien oder Italien. So wird teilweise der direkte Dialog mit den Mitarbeitenden erschwert oder strukturelle, wirtschaftlich notwendige Anpassungen des Unternehmens werden behindert.
Unternehmen, die gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen vorgehen, geniessen aufgrund ihrer ethischen Verantwortung eine höhere Reputation. Zusätzlich können Wettbewerbsvorteile bei der Auswahl von Lieferanten entstehen. Lieferanten, die nachweisen können, dass sie Menschenrechte achten und Korruptionspraktiken vermeiden, sind für Emmi als Partner essenziell, was zu stabileren und zuverlässigen Lieferketten führt. Auch der Zugang zu neuen Märkten wird erleichtert, insbesondere in Ländern mit strengeren regulatorischen Anforderungen. Weiterhin wird die Entwicklung innovativer Lösungen gefördert, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch sozial verantwortlich sind. Durch ethische Geschäftspraktiken sieht Emmi zusätzlich eine Chance darin, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden, was wesentlich für die langfristige Ausrichtung ist.
Die Emmi Gruppe verpflichtet sich zu Offenheit und Transparenz in der Unternehmensführung. Die Corporate Governance von Emmi orientiert sich an den Vorgaben der SIX Swiss Exchange sowie an der nationalen und internationalen «Best Practice».
Corporate Governance der Emmi Gruppe
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung umfasst für Emmi den gewissenhaften Umgang mit Kunden bzw. Konsumentinnen und Konsumenten, Mitarbeitenden, der Gesellschaft und weiteren Anspruchsgruppen, aber auch mit der Umwelt. Sie sind für die wirtschaftliche und langfristige Entwicklung des Unternehmens von hoher Bedeutung. Die internen Grundlagen dafür bilden die Statuten der Emmi AG und das Organisationsreglement sowie der Verhaltenskodex für Mitarbeitende und der entsprechende Kodex für Lieferanten.
Organisationsreglement der Emmi AG
Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Verhaltenskodex für Lieferanten
Die Emmi Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften in insgesamt 15 Ländern aktiv. Die Anforderungen an die Governance von Emmi respektive der jeweiligen Gesellschaft variieren je nach gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Vorgaben der jeweiligen Länder. Länderspezifische Anforderungen ergeben sich insbesondere aus nationalen Gesetzen und supranationalen Vorschriften (besonders EU-weite Bestimmungen) sowie aus branchenspezifischen (ausser-)rechtlichen Anforderungen. Unter Einhaltung zentraler, gruppenweit gültiger Prinzipien und Regelungen (Statuten, Verhaltenskodexe, «Modern Slavery Act») richtet das Unternehmen die Governance ihrer Tochtergesellschaften auf die lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen aus. Viele Richtlinien und Reglemente bestehen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Länderebene.
Die Emmi Gruppe erkennt die globale Relevanz von Menschenrechten und deren Einhaltung an und betrachtet deren Schutz als grundlegend für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. So setzt sich Emmi dafür ein, dass weder das Unternehmen noch ein Teil seiner Lieferkette in Sklaverei oder Menschenhandel verwickelt sind. Dieses Bekenntnis wird im Emmi UK Modern Slavery Act Statement festgehalten. Dabei verpflichtet sich Emmi zu strikten Richtlinien und kooperiert mit über 20 Labels, um soziale und ethische Standards entlang der Wertschöpfungskette nachhaltig zu fördern. (Sub-)Lieferanten verpflichten sich durch den Verhaltenskodex zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Wahrung ethischer, sozialer und umweltbezogener Vorschriften. Bei schwerwiegenden Verstössen behält sich Emmi das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden. Zudem gewährleisten definierte Regeln und Prozesse ein faires und ethisches Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden. Gemäss Anforderungen der Schweizer Verordnung über «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit» (VSoTr) überprüft die Emmi Gruppe jährlich die Lieferantenbasis ihrer Tochtergesellschaften hinsichtlich des Risikos von Kinderarbeit (vgl. Kapitel «Verantwortungsvolle Beschaffung»).
In der aktuellen Berichtsperiode erhielt Emmi weder direkt durch durchgeführte Lieferantenaudits noch indirekt via Whistleblower-Hotline oder andere Kanäle Hinweise auf signifikante Missstände in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen. Sollten jedoch Risikobewertungen der konsolidierten Konzerngesellschaften neue Risiken aufdecken oder die jährlichen Risikoanalysen zur Schweizer Verordnung «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit» Missstände aufzeigen, könnte eine separate Risikoanalyse für Menschenrechte erforderlich werden.
Emmis Unternehmenswerte und die damit verbundenen Handlungsrichtlinien sind zuhanden der Mitarbeitenden im gruppenweit gültigen Verhaltenskodex festgehalten. Dazu gehören neben der Einhaltung der Gesetze und Richtlinien ein klares Qualitätsverständnis, ein Sicherheits- und Gesundheitsanspruch, ein Ansatz zur Schonung der Umwelt, faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Integrität. Ausserdem betont der Verhaltenskodex die faire Behandlung aller Anspruchsgruppen, die Achtung der Menschenrechte im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die festgelegte Qualität ihrer Produkte. Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden der Emmi Gruppe weltweit und ergänzt die jeweils gültigen allgemeinen Anstellungsbedingungen.
Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Auf operativer Stufe sind die Verhaltensrichtlinien durch gruppenweit gültige interne Richtlinien – beispielsweise zu Qualitätsmanagement und Lebensmittelsicherheit, Sicherheit von Personen und Infrastruktur, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie zum Umgang mit Rohstoffen aus kritischen Herkunftsländern – konkretisiert.
Emmi hat einen gruppenweit gültigen Verhaltenskodex für Lieferanten und ein entsprechendes Managementsystem, um die Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferkette sicherzustellen (vgl. Kapitel «Verantwortungsvolle Beschaffung»).
Verhaltenskodex für Lieferanten
In der gesamten Emmi Gruppe kommt das interne Reglement zu «Whistleblowing» zum Tragen. Das Reglement legt eine interne Minimalrichtlinie zu Whistleblowing fest, die für alle zur Emmi Gruppe gehörenden Rechtseinheiten und alle deren Mitarbeitende weltweit (temporär oder Vollzeit, intern oder extern) gilt. Die externe Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» steht Mitarbeitenden und Lieferanten zur Verfügung, um Meldungen zu Fehlverhalten, Verstössen gegen den Verhaltenskodex oder weitergehenden Rechtsverstössen anonym zu machen. Im internen Reglement ist ein Verbot von Vergeltungsmassnahmen gegen meldende Personen festgehalten. Eingegangene Meldungen werden auf jährlicher Basis der Konzernleitung sowie dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.
Die bedeutenden Geschäftsaktivitäten von Emmi konzentrieren sich auf Länder mit – gemäss Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International – geringer Korruption: Schweiz (Rang 6), Niederlande (8), Deutschland (9), Vereinigtes Königreich (20), Frankreich (20), Österreich (20), Vereinigte Staaten (24), Chile (29), Spanien (36) und Italien (42). Höhere Korruptionsrisiken bestehen jedoch in Tunesien (87), Brasilien (104) und Mexiko (126), wo Emmi mit Tochtergesellschaften präsent ist. Das Rating des Korruptionswahrnehmungsindex hat direkten Einfluss auf die Emmi Risikoanalyse und wird, neben weiteren ausgewählten Kennzahlen, berücksichtigt und in der Analyse gewichtet. Sollte sich der Index signifikant verändern, kann dies eine Auswirkung auf die Risikoeinteilung haben, die Risikokategorie einer Gesellschaft erhöhen (z. B. von B auf A) und dadurch die Regelmässigkeit der Prüfung durch die interne Revision verändern. Im Vergleich mit dem Vorjahr weist der Index der einzelnen Länder nur eine minimale Veränderung auf, weshalb der bestehende Managementansatz fortgeführt wird.
Darüber hinaus bildet der Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden bei Emmi den Rahmen zur Bekämpfung von Korruption. Darin werden die Mitarbeitenden angehalten, Fehlverhalten hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder Werten zu melden. Anlaufstellen sind Führungskräfte oder die Personalabteilungen. Meldungen bei Verdacht auf u. a. Rechtsverstösse können über die Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» eingereicht werden. Zudem thematisiert der Verhaltenskodex, dass Beschaffungsentscheide ausschliesslich basierend auf Leistungsreferenzen zu erfolgen haben. Dies ist zusätzlich in den Anstellungsbedingungen sowie in der Weisung zur Anti-Korruption festgehalten, welche die Mitarbeitenden bei Stellenantritt erhalten und deren Kenntnisnahme sie schriftlich bestätigen müssen.
Im Verhaltenskodex für Lieferanten ist die Erwartung formuliert, dass diese ihre Geschäfte ohne Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder jegliche Art von betrügerischem Verhalten führen.
Emmi ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende ein Mitwirkungsrecht ausüben dürfen, sei dies in der Schweiz durch die Personalkommission (Peko) oder im internationalen Kontext durch Betriebsräte und die generelle Versammlungsfreiheit. Im Rahmen der Versammlungsfreiheit halten sich die Tochtergesellschaften beim Umgang mit Gewerkschaften an die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes. Als Massstab gelten die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO).
Die Umsetzung der Mitwirkungsrechte für Mitarbeitende ist bei Emmi fest in der Kultur verankert, institutionalisiert und richtet sich nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten:
Zudem ermutigt Emmi alle Mitarbeitenden dazu, vermutetes Fehlverhalten zu melden. Anlaufstellen sind Führungskräfte, die Personal- bzw. Betriebskommissionen, die Emmi HR Abteilung oder bei Bedarf die Whistleblowing-Plattform «SpeakUp».
Bei Emmi Schweiz können Produktbeanstandungen telefonisch (24/7-Hotline) oder online via Kontaktformular beim Konsumentendienst eingereicht werden. Dabei wird zunächst grundsätzlich zwischen Technischer Qualitätsabweichung (TQA) und einem Lebensmittelsicherheits- bzw. Food-Safety-Vorfall (FSV) unterschieden. Nachfolgend einige Beispiele:
TQA werden im Standardprozess bearbeitet. Dabei erfolgt eine systemische Meldung an das zuständige Produktionswerk oder die zuständige Niederlassung. Bei einem FSV erfolgt eine zusätzliche direkte oder telefonische Meldung an die Qualitätssicherung. Je nach Umfang und Auswirkung bzw. Schweregrad einer Abweichung kann weiter in das Krisenmanagement vom Standort bis hin zur Konzernleitung eskaliert werden.
Beanstandungen aus dem Ausland für Produkte, die von Emmi Schweiz hergestellt werden, werden ebenfalls nach diesem Prozess erfasst und bearbeitet. Nach einer Rückverfolgung und Ursachenforschung werden entsprechende Korrekturmassnahmen geprüft und umgesetzt (vgl. Kapitel «Ernährung, Produktqualität & -sicherheit»).
Grundsätzlich gilt der beschriebene Prozess für alle Gesellschaften in allen Divisionen der Emmi Gruppe. Je nach Grösse und IT-Systemen, z. B. bei kleineren Gesellschaften, die keinen eigenständigen Konsumentendienst betreiben, erfolgt die Meldung einer Beschwerde via E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch an den Verkaufsinnendienst oder direkt an die Qualitätssicherung und wird dann von der zuständigen Fachstelle bearbeitet.
Bei nicht produktbezogenen Beschwerden steht allen Anspruchsgruppen die Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» zur Verfügung.
Die Einhaltung der Gesetze und Richtlinien durch die Mitarbeitenden bzw. in den Betrieben der Emmi Gruppe (inkl. der Bekämpfung der Korruption) wird über ein internes Kontrollsystem (IKS) sichergestellt. Die Effektivität des internen Kontrollsystems wird regelmässig von der internen Revision geprüft.
Das aktualisierte interne Kontrollsystem in Form einer Selbstbeurteilung wird jährlich an alle Head of Finance verteilt und mit den betroffenen Abteilungen bearbeitet. Dieses sieht zur Korruptionsbekämpfung spezifische Kontrollen in den relevanten Geschäftsprozessen vor. Im Beschaffungsprozess werden spezifische Kontrollen u. a. in den folgenden Bereichen durchgeführt: Lieferantenauswahl, Stammdatenerfassung und -pflege, Bestellprozess, Warenannahme, Eingangsrechnungskontrolle und Lieferantenbezahlung. Im Verkaufsprozess werden spezifische Kontrollen u. a. in den folgenden Bereichen durchgeführt: Kundenakquisition, Stammdatenerfassung und -pflege, Bestellprozess, Warenausgangskontrollen, Ausgangsrechnungsstellung & Kreditmanagement und Gutschriften. Im Personalwesen werden spezifische Kontrollen u. a. in den folgenden Bereichen durchgeführt: Ein- und Austrittsprozess, Stammdatenerfassung und -pflege, Lohn- und Gehaltszahlungsprozess und Spesen. Im Bereich der Sachanlagen werden spezifische Kontrollen u. a. im Beschaffungs- und im Entsorgungsprozess durchgeführt.
Zusätzlich sind die Head of Finance verpflichtet, im Rahmen eines Internal Control Self-Assessment (ICSA, deckungsgleich mit dem IKS) die entsprechenden Kontrollen zu dokumentieren und das ausgefüllte ICSA an die Gruppe zu retournieren. Auch die finanzielle Berichterstattung und das Controlling auf lokaler Ebene und auf Gruppenstufe bieten Möglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung. Hier können Abweichungen erkannt und nachverfolgt werden. Die dazugehörende Grundlage besteht aus der Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung, die regelmässig von zugelassenen Wirtschaftsprüfungsunternehmen auf lokaler Ebene und auf Gruppenstufe bestätigt wird.
Weitere wichtige Funktionen zur Bekämpfung und Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (inkl. Korruption) sind das Risikomanagement, die Rechtsabteilung, das Qualitätsmanagement und die Group Supply Chain.
Eine systematische Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus dem Verhaltenskodex für Lieferanten findet nicht statt. Bei Verdachtsmomenten wird eine Befragung und situative Überprüfung des Lieferanten angestossen (vgl. Kapitel «Verantwortungsvolle Beschaffung»).
Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- («Assurance»-) und Beratungsleistungen im Auftrag des Prüfungsausschusses. Sie sind darauf ausgerichtet, die Geschäftsprozesse zu verbessern und damit Mehrwerte zu schaffen. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen Ansatz die Effektivität des internen Kontrollsystems sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse evaluiert, und bietet Hilfestellung für kontinuierliche Verbesserung. Ausserdem koordiniert die interne Revision den Risikomanagementprozess und stellt eine angemessene Identifikation, Bewertung und Definition von Massnahmen sicher.
Die interne Revision legt jährlich – unter Anwendung eines risikoorientierten Ansatzes – gemeinsam mit CEO und CFO die Schwerpunkte der durchzuführenden Revisionen fest und erstellt einen Vorschlag für das Jahresprüfprogramm. Hierbei stützt sich die interne Revision auf das Audit Universe, das die Gesamtheit aller möglichen internen Revisionen umfasst. Dabei werden nicht nur einzelne Gesellschaften, sondern auch Unternehmensprozesse, aktuelle Unternehmensprojekte und wesentliche Risiken, die im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifiziert wurden, berücksichtigt. Vor der Behandlung im Prüfungsausschuss wird das Jahresprüfprogramm dem VRP sowie dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zugestellt. Der Prüfungsausschuss genehmigt das Jahresprüfprogramm. Anhand von diesem Ansatz überprüft die interne Revision in regelmässigen Abständen die internen Kontrollen, die zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens, u. a. zur Verhinderung von Korruption, dienen. Die Regelmässigkeit der Prüfung hängt von der Einteilung der Risikokategorie ab und hat sich je nach Einteilung folgende Prüfungszeiträume zum Ziel gesetzt:
Allfällige Compliance-Feststellungen der internen Revision werden im Revisionsbericht festgehalten und mit dem lokalen Management sowie der CEO, dem CFO, dem Divisionsleiter und dem Leiter Group Controlling geteilt. Der Bericht wird sämtlichen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Verfügung gestellt, in der nächsten Sitzung (fünfmal pro Jahr) vom Leiter Interne Revision präsentiert und anschliessend besprochen. Die vereinbarten Massnahmen sind umzusetzen und eine Umsetzung dieser wird durch die interne Revision zweimal jährlich überprüft.
Auf jährlicher Basis werden gruppenweit Daten zu wesentlichen Rechtsstreitigkeiten gegen Emmi durch den Rechtsdienst erhoben. Die gemeldeten Fälle werden analysiert und beschrieben und der CEO, dem CFO, dem Verwaltungsrat und der internen Revision offengelegt. Sofern erforderlich, werden basierend darauf Rückstellungen gebildet.
Emmi verfolgt folgende zwei Ziele:
Im Berichtsjahr 2024 fanden keine Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht statt.
Im Berichtsjahr 2024 wurden in der Emmi Gruppe keine bestätigten Korruptionsvorfälle festgestellt.
Die interne Revision hat im Berichtsjahr 2024 insgesamt 14 Prüfungen (Vorjahr: 14) (insgesamt 20 % des Audit Universe der Emmi Gruppe) mit unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Folgende Gesellschaften bzw. Abteilungen wurden im Berichtsjahr geprüft:
Das Audit Universe umfasst ausschliesslich Konzerngesellschaften, Corporate-Funktionen und zentralisierte Funktionen, wie beispielsweise Prozesse der Emmi Schweiz AG (z. B. Verkauf). Aktuell umfasst das Audit Universe der Emmi Gruppe 69 verschiedene zu auditierende Einheiten. Ad-hoc-Einsätze sind nicht enthalten.
Im Berichtsjahr wurden bei Emmi keine erheblichen Risiken in Bezug auf Korruption ermittelt. Identifizierte Schwachstellen in Geschäftsprozessen, die kein signifikantes Korruptionsrisiko darstellen, jedoch potenziell Korruption begünstigen könnten, werden ebenso wie alle anderen relevanten Erkenntnisse im Revisionsbericht dokumentiert und daraus Massnahmen abgeleitet.
Emmi hat im Berichtsjahr verschiedene Mitarbeitenden-Kennzahlen analysiert, um Hinweise auf Ungleichbehandlung zu identifizieren. Die in der Schweiz gesetzlich geforderte Lohngleichheitsanalyse ist eines dieser Instrumente. Emmi Schweiz AG ist als grösste rechtliche Einheit nach dem Gleichstellungsgesetz für Lohngleichheit von Frau und Mann zertifiziert, d. h. die Lohngleichheit bewegt sich innerhalb der vom Bund vorgeschriebenen Toleranzgrenze von 5 %. Die der Emmi Gruppe angehörenden Gesellschaften haben die Auflage, die Lohnstrukturen regelmässig zu überprüfen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies beinhaltet Lohngleichheitsanalysen.
Tarifverträge |
2024 |
2023 |
2022 a) |
Anteil durch Tarifverträge abgedeckte Angestellte (Emmi Gruppe) |
44 % |
43 % |
53 % |
Anteil durch Personalkommission abgedeckte Angestellte (Schweiz) |
100 % |
100 % |
100 % |
a) Inklusive Gläserne Molkerei (2023 veräussert), aber ohne Emmi Dessert USA, Mexideli und Quillayes Surlat.
Im Berichtsjahr wurden die Mitarbeitenden einerseits im Rahmen von Emmi Operational Excellence (EOE) Aktivitäten und von Qualität- und Sicherheitsinitiativen eingebunden und zum aktiven Mitwirken und Einbringen ihrer Verbesserungsideen angehalten.
Andererseits wurden diverse Mitarbeitenden-Umfragen durchgeführt. Im Rahmen von Engagement-Befragungen wurden beispielsweise bei Leeb (AUT), Emmi Deutschland, Emmi Österreich sowie auch im Team von Group Supply Chain Antworten in den Bereichen Fähigkeiten, Motivation und Arbeitsumfeld erhoben, ausgewertet und schliesslich Verbesserungsmassnahmen abgeleitet. Darey Brands (USA) führte eine Mitarbeitendenumfrage zum Thema «Great Place to Work» durch, welche ebenfalls auf die Erhebung des Engagement-Levels der Mitarbeitenden abzielte und ihnen als Voraussetzung für die erworbene Zertifizierung als «Great Place to Work» diente. Ein von den Mitarbeitenden getragenes «Kulturteam» ist aktuell im Aufbau und beschäftigt sich aktiv mit den Themen Zusammenarbeit und Kultur im Arbeitsalltag. Cowgirl Creamery (USA) führte eine Umfrage zum Thema Arbeitskultur durch. Im Rahmen eines funktionsübergreifenden Kultur-Clubs, in welchem Mitarbeitende aus allen Hierarchiestufen eingebunden sind, nehmen sie sich den Umfrageresultaten an und leiten daraus gemeinsam Massnahmen ab.
Es sind innerhalb der Emmi Gruppe 76 Meldungen über die Whistleblowing-Plattform «SpeakUp» eingegangen und bearbeitet worden.
Die bisherigen Bestrebungen und Ansätze werden fortgesetzt. Anpassungen und ergänzende Massnahmen werden individuell basierend auf Resultaten der internen Revision und der Selbstbeurteilungen (ICSA) eingeleitet und kontinuierlich überprüft. Im Bereich des Kartellrechts sollen im 2025 Schulungen in den Ländern USA, Brasilien, Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich durchgeführt werden.