Emmi ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen bewusst. Das Unternehmen setzt deshalb auf eine faire Lieferkette, welche die Menschenrechte respektiert, das Risiko von Kinderarbeit minimiert sowie das Tierwohl beachtet und die natürlichen Ökosysteme schützt. Entsprechend hat Emmi für ihre Lieferanten soziale und ökologische Kriterien verbindlich definiert.
Emmi beschafft jährlich Waren und Dienstleistungen im Umfang von CHF 3 Milliarden. Neben Milch und Milchprodukten gehören dazu weitere landwirtschaftliche Rohstoffe wie Zucker, Cerealien, Nüsse, Früchte, Kakao oder Kaffee sowie Halbfabrikate, aber auch Verpackungsmaterialien, Logistikdienstleistungen oder Energie. Mit ihrer Beschaffungspolitik nimmt die Emmi Gruppe Einfluss auf die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen die von ihr benötigten Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen hergestellt und transportiert werden.
Was die sozialen Auswirkungen betrifft, so sind neben der Achtung der Menschenrechte insbesondere die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und einer existenzsichernden Entlöhnung der in der Rohstoffproduktion und der Logistik tätigen Menschen relevant. Gemäss Definition der Unicef ist unlautere Kinderarbeit und Zwangsarbeit schädlich für die geistige, körperliche und soziale Entwicklung von Kindern. Sie verwehrt ihnen eine Ausbildung und hält sie in einem Kreislauf der Armut gefangen, der Vorurteile und soziale Ungerechtigkeit fördert. Die interne Risikoanalyse zeigt, dass die landwirtschaftliche Wertschöpfungskette von Emmi (v. a. Früchte, Kakao und Kaffee) einem hohen Risiko von Kinderarbeit und Zwangsarbeit ausgesetzt ist. Mit klaren Vorgaben zur Lieferantenqualifikation kann Emmi für die Wahrung der Menschenrechte und weiterführenden Sorgfaltspflichten, aber auch für das Einhalten von Umweltstandards in ihrer Lieferkette sorgen.
Gerade die Herstellung landwirtschaftlicher Rohstoffe, die für die Produktion der Emmi Produkte zentral sind, gehen mit bedeutenden Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Klima einher. Emmi setzt deshalb auf bewährte und langjährige Lieferanten und die Etablierung nachhaltiger Standards wie z. B. die Verarbeitung entsprechend hergestellter Milch in der Schweiz zeigt. Das Unternehmen trägt hier dazu bei, dass eine nachhaltige Milchwirtschaft, in der soziale sowie ökologische Standards und das Tierwohl gefördert wird, zur Norm wird (vgl. Kapitel «Nachhaltige Milchwirtschaft»).
Eine nachhaltige Beschaffungspraxis bedingt eine transparente Lieferkette mit zukunftsfähigen Lieferanten, die motiviert sind, nachhaltige Vorgaben, Gesetze und Standards einzuhalten. Emmi ist sich bewusst, dass Gesetzesverstösse, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette auf das Unternehmen zurückfallen, die Reputation schädigen, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten schwächen und mit finanziellen Risiken einhergehen können. Umweltschäden, die zu Ernteausfällen führen, oder Gesetzesveränderungen können zudem zu Lieferengpässen oder Preiserhöhungen führen.
Die Emmi Gruppe ist bestrebt, ihre unternehmerische Verantwortung für eine nachhaltige Beschaffung wahrzunehmen. 2020 trat hierfür die konzernweite interne Beschaffungsrichtlinie in Kraft, welche Vorgaben zu ethischen Geschäftspraktiken im Einkauf enthält und für alle strategischen Beschaffungsbereiche gilt. Eine Ausnahme bildet die Milchbeschaffung in der Schweiz. Hier wird seit Anfang 2024 nur noch Milch verarbeitet, die nach dem Branchenstandard «Nachhaltige Schweizer Milch» hergestellt wird. Dieser Branchenstandard deckt u. a. Kriterien zum Tierwohl ab.
Die konzernweite interne Richtlinie für nachhaltige Beschaffung beschreibt konkret die Standards und Vorgehensweisen für den strategischen Einkauf und definiert Grundsätze in den folgenden fünf Bereichen:
Weiter werden in der Richtlinie drei Risikodimensionen beschrieben: Risikothemen wie z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Treibhausgasemissionen, Risikoländer und Risikomaterialien. Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Beschreibung der Vorgehensweise und Zuständigkeiten zur Implementierung des Verhaltenskodex für Lieferanten sowie der Vorgaben zur jährlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten, die sich aus der schweizerischen «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit» (VSoTr) ergeben.
Der 2022 erstellte Verhaltenskodex für Lieferanten, der die interne Beschaffungsrichtlinie ergänzt, formuliert explizite Erwartungen zu den Themen Ethik, Menschen und Arbeit, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, Produktqualität sowie Governance und Managementsysteme. Im Bereich des Umweltschutzes sind die Lieferanten u. a. aufgefordert, alle lokal geltenden Umwelt- und Sicherheitsanforderungen einzuhalten und eine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.
Im Bereich Menschen und Arbeit legt der Kodex fest, dass jeder Lieferant, der mit Emmi zusammenarbeitet, die Einhaltung der Grundrechte und der international geltenden Arbeitsnormen anerkennt und unterstützt. Es wird erwartet, dass der Lieferant aktiv Position gegen Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Belästigung, unangemessene oder unzumutbare Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, sei es aufgrund von Nationalität, Rasse, Behinderung oder Geschlecht, einschliesslich Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck, sexueller, religiöser oder politischer Orientierung, ethnischer oder sozialer Herkunft, bezieht. Der Kodex enthält im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte u. a. Vorgaben zur Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeit, zur Respektierung der Versammlungsfreiheit und zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen.
Der Verhaltenskodex gilt grundsätzlich für Lieferanten der Emmi Gruppe (exklusive neu akquirierter Gesellschaften) weltweit, mit welchen Emmi eine regelmässige Geschäftsbeziehung unterhält und die durch den strategischen Einkauf gemanagt werden. Der Verhaltenskodex ergänzt die jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen.
Neue Lieferanten, die durch den strategischen Einkauf gemanagt werden, müssen seit 2022 den Emmi Verhaltenskodex für Lieferanten explizit anerkennen. Ziel von Emmi ist, dass alle Lieferanten, mit denen Emmi schon vor 2022 eine Geschäftsbeziehung aufgenommen hat, den Kodex explizit anerkennen. Hierzu setzt sich jede Gesellschaft ein jährliches Ziel und priorisiert die Lieferanten. Der Einbezug bestehender Lieferanten ist umso wichtiger, weil Emmi grundsätzlich auf langfristige und stabile Lieferantenbeziehungen setzt, da die Qualifizierung neuer Lieferanten mit erheblichem Aufwand verbunden ist und grössere Investitionen speziell im Kontext von kundenspezifischen Maschinenwerkzeugen bei einer Zusammenarbeit anfallen. Entsprechend ist die Zahl neuer Lieferanten im Verhältnis zur etablierten Basis gering. Wichtige Rohstoffe wie z. B. Milch, die Emmi verarbeitet, müssen aufgrund ihrer Haltbarkeit und bestehender Handelsrestriktionen primär lokal beschafft werden.
Zur Fortschrittsmessung wird der Anteil der aktiv gemanagten Lieferanten, die den Verhaltenskodex akzeptieren, im Verhältnis zu allen aktiv gemanagten Lieferanten herangezogen.
Bei neu akquirierten Gesellschaften bestehen teilweise eigene Verhaltenskodexe. Dazu gehören aktuell Mademoiselle Desserts (FR); Hochstrasser (CH); Verde Campo (BR); Leeb (AT). Im Rahmen der Integration dieser Gesellschaften in das Einkäufernetzwerk der Emmi Gruppe wird der Zeitpunkt der Einführung des Verhaltenskodex der Emmi Gruppe durch das Divisionsmanagement festgelegt.
Eine systematische Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex findet nicht statt. Bei Verdachtsmomenten werden eine Befragung und eine situative Überprüfung des Lieferanten angestossen. Im Falle einer teilweisen oder vollumfänglichen Ablehnung der Vorgaben aus dem Verhaltenskodex durch einen Lieferanten entscheidet das interne Experten-Komitee über das weitere Vorgehen. Dasselbe gilt bei einem identifizierten Verstoss gegen den Verhaltenskodex. Dabei wird prioritär angestrebt, die Situation beim Lieferanten zu verbessern, ihn weiterzuentwickeln und das Risiko für Emmi zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Formulierung von konkreten Zielvorgaben in Kombination mit regelmässigeren Lieferantenaudits. Bei anhaltenden Schwierigkeiten oder fehlender Kooperationsbereitschaft des Lieferanten kann ein Abbruch der Geschäftsbeziehung eingeleitet werden.
Gemäss SBTi-FLAG-Richtlinie (Forest, Land and Agriculture) besteht bei der Lebensmittelerzeugung generell und entsprechend auch bei Emmi ein erhöhtes Risiko, dass Rohstoffe verarbeitet werden, die aus Anbaugebieten stammen, die durch Entwaldung gewonnen wurden. Das Risiko ergibt sich v. a. beim Anbau von Soja für die Tierfütterung sowie bei Kaffee, Kakao, Palmöl oder Pflanzenfasern, die für die Herstellung von Verpackungsmaterialien verwendet werden (Pappe & Wellpappe). Um der Gefahr der Beschaffung von solchen Rohstoffen oder Materialien aus Gebieten, die nach 2020 entwaldet wurden, aktiv entgegenzuwirken, beschafft Emmi, wenn möglich, Rohstoffe und Materialien mit Qualitätslabel wie z. B. Rainforest Alliance (RFA), Forest Stewardship Council (FSC) oder Roundtable for Sustainable Palm Oil (RSPO). Wenn keine oder nicht in ausreichender Menge Rohstoffe oder Materialien mit entsprechenden Zertifizierungen verfügbar sind, so werden die Anforderungen gemäss den Standards der Association of Food Industries («AFI-Standards») vertraglich festgehalten und vom Lieferanten werden qualifizierte Nachweise eingefordert (z. B. ESG-Bericht, Ergebnisse aus Audits, Prozessdokumentationen).
Gemäss Anforderungen der Schweizer Verordnung über «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit» (VSoTr), überprüft die Emmi Gruppe jährlich die Lieferantenbasis ihrer Tochtergesellschaften hinsichtlich des Risikos von Kinderarbeit. Die Überprüfung umfasst alle Lieferanten, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens eine Rechnung pro Jahr an Emmi gestellt haben. Die Überprüfung hat ergeben, dass Emmi Teile seiner Rohstoffe und Halbfabrikate aus Ländern bezieht, die gemäss «Children’s Rights and Business Atlas» der Unicef ein erhöhtes oder hohes Risiko von Kinderarbeit haben. Insgesamt wurden vier Lieferanten mit einem offensichtlichen Risiko von Kinderarbeit identifiziert. Diese Lieferanten wurden einer vertieften Internet- und Social-Media-Recherche mittels definierter Schlüsselwörter und dem Namen des Lieferanten unterzogen. Falls sich im Rahmen der Recherche Verdachtsmomente bestätigen würden, würde Emmi direkt mit dem Lieferanten Kontakt aufnehmen. Bei Bedarf würde Emmi einen Audit mit einer klar definierten Zielsetzung zur Risikominderung initiieren. Der Audit wäre wiederum gefolgt von anschliessenden Kontrollen zur Überprüfung der vereinbarten Massnahmen. Im Berichtsjahr konnte im Rahmen der Recherche keiner der vier Verdachtsfälle (weder der Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen im Allgemeinen noch auf Kinderarbeit im Besonderen) erhärtet werden. Die detaillierte Vorgehensweise für die Risikoüberprüfung bzw. die Recherche hat Emmi in der internen Richtlinie für nachhaltige Beschaffung definiert.
Emmi importiert oder verarbeitet keine Mineralien oder Metalle. Emmi ist somit von der Sorgfaltspflicht und den Berichtspflichten in Bezug auf Konfliktmineralien und -metalle aus Konfliktgebieten befreit.
Die interne Beschaffungsrichtlinie beinhaltet eine Whistleblower-Hotline zur Meldung von Verstössen durch und Konflikten mit Lieferanten. Diese Meldungen werden durch das interne «Experten-Komitee» geregelt. Das Experten Komitee besteht aus Vertretern aus Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und der Rechtsabteilung.
Im Februar 2024 wurde das Ziel erreicht, dass alle Milchlieferanten von Emmi Schweiz Milch nach dem Branchenstandard «Nachhaltige Schweizer Milch» produzieren (vgl. Kapitel «Nachhaltige Milchwirtschaft»).
Eine strategische Überprüfung hat ergeben, dass der Umgang mit diesen Themen spezifisch geklärt werden muss. In einem Pilotprojekt der Emmi Schweiz wurde im Berichtsjahr die interne Richtlinie für die nachhaltige Beschaffung um die Themen milchfremde Rohstoffe und Verpackungen erweitert. Dies beinhaltet unter anderem die Definition des Nachhaltigkeitsrisikomanagements im Einkauf (Umgang mit Risikothemen, kritische Herkunft, kritische Materialen und Warengruppen), legt die Vorgaben bezüglich Sorgfaltspflichten fest und definiert Optionen zur Sicherung und Förderung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Ob und wann die erweiterte Richtlinie auf die anderen Gesellschaften ausgerollt wird, wird aus der regulären Emmi Strategieüberprüfung abgeleitet.
Emmi Schweiz hat sich auf die Umsetzung der Europäischen Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, EUDR) vorbereitet. Die Verordnung betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse werden ab Anwendungsbeginn der Verordnung nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Walds verbunden sind.
Die strategischen Einkäuferinnen und Einkäufer (14 Mitarbeitende) der Emmi Schweiz wurden im Berichtsjahr wiederum zum Thema Nachhaltigkeit (u. a. Labels, Richtlinie Nachhaltigkeit im Einkauf, Anti-Korruption) geschult.
Im Rahmen der im Berichtsjahr durch Emmi durchgeführten acht Lieferantenaudits wurden bei acht Lieferanten keine Ereignisse oder Verstösse identifiziert.
Von den total 1’100 Lieferanten, die aktuell mit Emmi eine Geschäftsbeziehung unterhalten und vom strategischen Einkauf gemanagt werden, ist der Kodex für über 750 Lieferanten explizit verbindlich (68 %). Gegenüber dem Vorjahr konnte die Anzahl Lieferanten, die den Lieferantenkodex anerkennen, mehr als verdoppelt werden.
Emmi wird ihre Strategie zur nachhaltigen Beschaffung in enger Abstimmung mit der übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln. Ein zentraler Bestandteil dieser Überarbeitung ist die Aktualisierung der nachhaltigen Beschaffungsrichtlinien sowie zugehöriger Praktiken.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Ziel, eine entwaldungsfreie Lieferkette (Zero Deforestation) gemäss der SBTi-FLAG-Richtlinie zu erreichen. Das Thema wird in gezielten Schulungen für die Einkäuferinnen und Einkäufer vertieft.
Darüber hinaus wird kontinuierlich evaluiert, ob die Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben Anpassungen an bestehenden internen Richtlinien und Prozessen erfordert.