Artikel 34 Abs. 1 der Statuten der Emmi AG (report.emmi.com > Download-Center > Corporate Governance > Statuten der Emmi AG) legt das Genehmigungsmodell fest. Die Generalversammlung genehmigt jährlich gesondert und bindend die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf:
Das nachfolgende Genehmigungsmodell verdeutlicht, über welche Vergütungskomponenten und für welchen Zeitraum die Aktionärinnen und Aktionäre an der ordentlichen Generalversammlung 2025 befinden werden.
Vergütungssystem: Die Grundsätze des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung legt der Verwaltungsrat innerhalb seiner generellen Oberleitung fest. Die Ausarbeitung, regelmässige Überprüfung und Beurteilung nimmt der Personal- und Vergütungsausschuss vor. In diesem Sinn unterstützt er den Verwaltungsrat bei der Festlegung des Vergütungssystems. Externe Experten würde er höchstwahrscheinlich bei einer grundlegenden Neugestaltung des Vergütungssystems beiziehen.
Vergütungsbeträge: Für die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des Präsidenten des Verwaltungsrats unterbreitet der Personal- und Vergütungsausschuss dem Verwaltungsrat einen Vorschlag. Der Verwaltungsrat beschliesst jährlich über diese Vergütungen und unterbreitet der Generalversammlung die maximale Gesamtvergütung zur Genehmigung.
Die Vergütungen der Mitglieder des Agrarbeirats, der CEO und der weiteren Mitglieder der Konzernleitung beschliesst der Personal- und Vergütungsausschuss jährlich. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Gesamtbeträge der relevanten Vergütungen zur Genehmigung. Die Ergebnisse der Abstimmungen der Generalversammlungen sind den Protokollen zu entnehmen: report.emmi.com > Download-Center > Generalversammlung > Protokoll Generalversammlung 2024.
Mit Ausnahme der Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats fasst der Personal- und Vergütungsausschuss den Beschluss zu den Vergütungen. Die Empfehlung für die Vergütung für den Präsidenten des Verwaltungsrats und die Vergütung für die CEO (Beisitzende) legt er unter Einhaltung der Ausstandsregel fest. Für Details zu der Zusammensetzung sowie zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Personal- und Vergütungsausschusses wird auf die Unterkapitel 3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat, 3.5.2 Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzabgrenzung der Ausschüsse und 3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats und der Ausschüsse in der Corporate Governance verwiesen.