Der Verwaltungsrat der Emmi AG hat die vorliegende Konzernrechnung am 25. Februar 2025 gutgeheissen. Sie unterliegt der Genehmigung durch die Generalversammlung der Aktionäre.
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den nach einheitlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31. Dezember 2024. Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes.
Die Bewertungsgrundlage bilden Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten oder aktuelle Werte. Für die Bewertungsgrundsätze der einzelnen Bilanzpositionen verweisen wir auf den Abschnitt «Bewertungsgrundsätze». Die Erfolgsrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die konsolidierte Jahresrechnung basiert somit auf betriebswirtschaftlichen Werten und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.
Der Konzernabschluss wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden im Finanzbericht alle Beträge in Tausend Schweizer Franken (TCHF) angegeben.
Per 1. Januar 2024 ist der neue Swiss GAAP FER 28 «Zuwendungen der öffentlichen Hand» in Kraft getreten. Der Standard führt in erster Linie zu zusätzlichen Offenlegungen, hat jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage und das Ergebnis von Emmi.
Per 1. Januar 2024 ist der überarbeitete Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» in Kraft getreten. Da eine Bestimmung der kumulierten Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen pro Tochterorganisation, assoziierter Gesellschaft und konzerninternen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter praktisch nicht durchführbar ist, hat Emmi in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer einmaligen Befreiung in Anspruch genommen. Alle kumulierten Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen wurden zum Zeitpunkt der Erstanwendung der überarbeiteten Fachempfehlung auf null gestellt, indem die per 1. Januar 2024 ausgewiesenen Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen mit den einbehaltenen Gewinnen verrechnet wurden.
Zusätzlich wird der per Erwerbszeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechnete Goodwill gemäss den Vorgaben des überarbeiteten Swiss GAAP FER 30 Ziffer 37 im Eigenkapitalnachweis neu als separate Komponente (Spalte) der Gewinnreserven ausgewiesen. Diese Anpassung erfolgte retrospektiv. Die angepassten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze werden im nachfolgenden Abschnitt aufgeführt.
Neben diesen Anpassungen im Eigenkapitalnachweis hat die Erstanwendung des überarbeiteten Swiss GAAP FER 30 keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage und das Ergebnis von Emmi.
Aufgrund der Erstanwendung des neuen Swiss GAAP FER 28 «Zuwendungen der öffentlichen Hand» sowie des überarbeiteten Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» per 1. Januar 2024 wurden die Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze angepasst und werden nachfolgend beschrieben.
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Emmi AG sowie der Konzerngesellschaften, an denen die Emmi AG direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte hält oder durch vertragliche Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie an assoziierten Gesellschaften, bei denen Emmi über einen massgeblichen Einfluss verfügt (dieser Einfluss ist generell daran erkennbar, dass der Konzern über einen Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % des Aktienkapitals einer Gesellschaft verfügt), sind nach der Equity-Methode einbezogen. Zur Bestimmung des anteiligen Eigenkapitals werden Abschlüsse oder Überleitungen auf Swiss GAAP FER herangezogen. Minderheitsbeteiligungen an Gesellschaften, bei denen Emmi über keinen massgeblichen Einfluss verfügt, werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertbeeinträchtigungen bilanziert. Die Gesellschaften, die den Konsolidierungskreis bilden, sind in der Erläuterung 33 zur Konzernrechnung aufgeführt.
Im Berichtsjahr haben die folgenden Veränderungen im Konsolidierungskreis stattgefunden. Für Veränderungen in der Beteiligungsstruktur ohne Auswirkung auf den Konsolidierungskreis oder die Konsolidierungsmethode vergleiche Erläuterung 33.
Konsolidierte Gesellschaften |
|
Währung |
Kapital in Tausend |
Anteil 31.12.2024 |
Anteil 31.12.2023 |
Laticínios Verde Campo S.A., BR-Linhares 1) |
Teilkauf per 31.5.2024 |
BRL |
484’082 |
70 % |
– |
Indulgent Moments SAS, F-Montigny-le-Bretonneux |
Gründung per 27.6.2024 |
EUR |
36’699 |
99 % |
– |
Hochstrasser Hochstrasser AG Littau, CH-Luzern 2) |
Kauf per 1.10.2024 |
CHF |
480 |
100 % |
– |
Mademoiselle Desserts Gruppe Mademoiselle Desserts International SAS, F-Montigny-Le-Bretonneux 3) |
Teilkauf per 3.10.2024 |
EUR |
177’813 |
99 % |
– |
1) Die Trop Frutas do Brasil Ltda. wurde am 31. Mai 2024 akquiriert und am 29. November 2024 in Laticínios Verde Campo S.A.umfirmiert.
2) Die Hochstrasser umfasst neben der hier genannten Gesellschaft auch noch die caffè Don George Gourmetrösterei AG und die Mediato AG.
3) Die Mademoiselle Desserts Gruppe umfasst neben der hier genannten Gesellschaft auch noch die Groupe Mademoiselle Desserts SAS, die Holding Mademoiselle Desserts SAS, die Mademoiselle Desserts Argenton SAS, die Mademoiselle Desserts Broons SAS, die Mademoiselle Desserts France SAS, die Mademoiselle Desserts Renaison SAS., die Mademoiselle Desserts Saint Renan SAS, die Mademoiselle Desserts Tincques SAS, die Mademoiselle Desserts Valade SAS, die Pâtissiers & Bakers United SAS 1, die Pâtissiers & Bakers United SAS 2, die Cake and Bake Club Limited, die Case Topco Limited, die Mademoiselle Desserts Corby Ltd, die Mademoiselle Desserts Taunton Ltd, die Mademoiselle Desserts UK Ltd, die The Handmade Cake Company Ltd, die B.R. Holding B.V., die Mademoiselle Desserts Waregem NV, die Mademoiselle Desserts Weert B.V. und die Mademoiselle Desserts USA LLC. Die Pâtissiers & Bakers United SAS 1 und die Pâtissiers & Bakers United SAS 2 wurden am 31. Dezember 2024 mit der Mademoiselle Desserts International SAS fusioniert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100 % erfasst. Minderheitsanteile am konsolidierten Eigenkapital sowie am Ergebnis werden separat ausgewiesen. Alle konzerninternen Transaktionen und Beziehungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet und eliminiert. Zwischengewinne auf solchen Transaktionen werden eliminiert.
Im Laufe des Jahres erworbene Gesellschaften und Betriebe werden ab dem Erwerbsdatum konsolidiert. Die bei einer Akquisition übernommenen Nettoaktiven werden per Erwerbsdatum zu aktuellen Werten neu bewertet. Das übernommene Anlagevermögen wird zu Bruttowerten erfasst.
Goodwill aus der Akquisition von Gesellschaften und Betrieben entspricht der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den anteiligen, neu bewerteten Nettoaktiven des übernommenen Unternehmens. Dieser wird per Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet. Im Anhang zur Konzernrechnung werden die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und Amortisation des Goodwills respektive der theoretischen Passivierung und Auflösung des negativen Goodwills offengelegt. Bei einem schrittweisen Anteilserwerb wird der positive beziehungsweise negative Goodwill für jeden einzelnen Akquisitionsschritt gesondert ermittelt.
Bei Zukäufen von Minderheitsanteilen wird die Differenz zwischen Kaufpreis und dem proportionalen Buchwert der Minderheiten als Goodwill beziehungsweise negativer Goodwill mit den Gewinnreserven verrechnet.
Beim Erwerb von Anteilen an assoziierten Gesellschaften oder Gemeinschaftsorganisationen werden die Nettoaktiven per Erwerbszeitpunkt zu aktuellen Werten neu bewertet. Die Differenz zwischen Kaufpreis und neu bewertetem anteiligem Eigenkapital wird als Goodwill oder negativer Goodwill mit den Gewinnreserven verrechnet.
Im Laufe des Jahres veräusserte Gesellschaften und Betriebe werden ab dem Verkaufsdatum von der konsolidierten Jahresrechnung ausgeschlossen. Bei Veräusserung von Anteilen an vollkonsolidierten oder nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften wird ein zu einem früheren Zeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechneter erworbener Goodwill zu den ursprünglichen Kosten erfolgswirksam bei der Berechnung des Gewinns beziehungsweise Verlusts aus dem Verkauf berücksichtigt.
Die in den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften enthaltenen Fremdwährungstransaktionen und -positionen werden wie folgt umgerechnet: Fremdwährungstransaktionen werden zum Kurs des Transaktionstages (aktueller Kurs) in die Buchwährung umgerechnet. Am Jahresende werden monetäre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Bilanzstichtagskurs erfolgswirksam verbucht. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Bewertung von konzerninternen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter werden im Eigenkapital erfasst.
Kursdifferenzen aus der Neubewertung von Anteilen an assoziierten Gesellschaften werden ebenfalls im Eigenkapital verbucht.
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken dargestellt. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Konzerngesellschaften mit abweichender Währung werden zu Jahresendkursen (Stichtagskursen), das Eigenkapital zu historischen Kursen, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die dabei anfallenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das Eigenkapital verbucht.
Die für eine ausländische Gesellschaft im Eigenkapital kumulativ erfassten Fremdwährungsdifferenzen aus Umrechnung der Jahresrechnung und konzerninternen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter werden bei einem Verkauf der Gesellschaft ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Teil des Veräusserungsgewinns oder -verlusts ausgewiesen.
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Jahresdurchschnittskurse |
Jahresendkurse |
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2024 |
2023 |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
1 BRL |
0.16 |
0.18 |
0.15 |
0.17 |
1 CAD |
0.64 |
0.67 |
0.63 |
0.63 |
100 CLP |
0.09 |
0.11 |
0.09 |
0.10 |
1 EUR |
0.95 |
0.97 |
0.94 |
0.93 |
1 GBP |
1.13 |
1.12 |
1.14 |
1.07 |
1 MXN |
0.05 |
0.05 |
0.04 |
0.05 |
1 TND |
0.28 |
0.29 |
0.29 |
0.27 |
1 USD |
0.88 |
0.90 |
0.91 |
0.84 |
Der Fonds «Flüssige Mittel» bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Betriebstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.
Die Flüssigen Mittel umfassen Kasse, Postcheck- und Bankguthaben sowie kurzfristige Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Sie werden zu Nominalwerten bewertet.
Kotierte Wertschriften einschliesslich ausserbörslich gehandelter Wertschriften mit einem Kurswert sind zu Kurswerten des Bilanzstichtages bewertet. Nicht kotierte Wertschriften werden zu Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertbeeinträchtigungen bilanziert.
Diese Position enthält kurzfristige Forderungen aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zu Nominalwerten eingesetzt. Die betriebswirtschaftlichen Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen werden für Positionen vorgenommen, die nicht bereits einzelwertberichtigt wurden. Die Pauschalwertberichtigung basiert dabei auf der Annahme, dass mit zunehmender Überfälligkeit der Forderung das Ausfallrisiko ansteigt.
Die selbst hergestellten Waren werden zu Herstellkosten bewertet. Einem allfällig tieferen Nettomarktwert wird Rechnung getragen (verlustfreie Bewertung). Die Handelswaren und übrigen Warenbestände sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise tieferen Nettomarktpreisen bewertet. Skontoabzüge werden als Anschaffungswertminderungen behandelt.
Das finanzielle Anlagevermögen enthält neben den nicht konsolidierten Beteiligungen auch die mit der Absicht der dauernden Anlage gehaltenen Wertschriften, die langfristigen Darlehen, die Arbeitgeberbeitragsreserven und die aktiven latenten Steuern. Die Wertschriften mit der Absicht der dauernden Anlage sowie Darlehen sind zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Die Arbeitgeberbeitragsreserven werden zum Nominalwert bilanziert. Für die Bilanzierungsgrundsätze der Beteiligungen und der latenten Steuern wird auf die Ausführungen bei den Konsolidierungsgrundsätzen beziehungsweise den separaten Beschrieb innerhalb der Bewertungsgrundsätze verwiesen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen. Eigenleistungen werden nur aktiviert, wenn sie klar identifizierbar und die Kosten zuverlässig bestimmbar sind, sowie wenn sie dem Unternehmen über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen bringen. Die Abschreibungen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlageguts vorgenommen.
Diese wurde wie folgt festgelegt:
|
|
Grundstücke |
keine Abschreibung |
Verwaltungs- und Wohngebäude |
40 Jahre |
Industriegebäude, Felsenkeller |
25 bis 40 Jahre |
Installationen und Einrichtungen |
15 Jahre |
Maschinen und Anlagen |
10 bis 15 Jahre |
Betriebsinfrastruktur |
5 bis 10 Jahre |
Fahrzeuge |
4 bis 7 Jahre |
Eigenleistungen |
5 Jahre |
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Kundenbeziehungen, Markenrechte sowie EDV-Software. Immaterielle Anlagen werden aktiviert, wenn sie klar identifizierbar und die Kosten zuverlässig bestimmbar sind sowie wenn sie dem Unternehmen über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen bringen. Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisationen und Wertbeeinträchtigungen. Die Amortisationen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer erfolgswirksam erfasst. Die Nutzungsdauer von EDV-Software beträgt 2 bis 5 Jahre. Kundenbeziehungen und Markenrechte werden über Nutzungsdauern von zwischen 5 und 20 Jahren amortisiert. Die erwartete Nutzungsdauer der übrigen immateriellen Anlagen wird von Fall zu Fall festgelegt. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre, in begründeten Fällen bis zu 20 Jahren. Goodwill wird nicht aktiviert, sondern im Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet.
Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen. Liegen Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vor, wird eine Berechnung des erzielbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, wird durch ausserplanmässige Abschreibungen beziehungsweise Amortisationen eine erfolgswirksame Anpassung vorgenommen. Auf grösseren Goodwill-Positionen wird jährlich ein Impairment-Test aufgrund von Nutzwertberechnungen vorgenommen. Diese basieren auf den Cashflows für die in der Regel nächsten fünf Jahre sowie den extrapolierten Werten danach. Da der Goodwill bereits im Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet wird, führt eine allfällige Wertbeeinträchtigung beim Goodwill nicht zu einer Belastung der Erfolgsrechnung, sondern lediglich zu einer Offenlegung im Anhang.
Vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden vom Buchwert der Vermögenswerte abgezogen, sobald eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und der Wert verlässlich schätzbar ist. Die Zuwendungen wirken sich entsprechend linear über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte in der Erfolgsrechnung aus. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in derselben Periode als Minderung der entsprechenden Aufwendungen, für deren Kompensation sie gewährt werden, verbucht.
Die Verbindlichkeiten in der Gruppe werden zu Nominalwerten erfasst.
Bei Leasinggeschäften wird zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing unterschieden. Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Die Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden bilanziert. Leasingverpflichtungen aus operativem Leasing, die nicht innerhalb eines Jahres gekündigt werden können, werden in der Erläuterung 27 zur Konzernrechnung ausgewiesen.
Rückstellungen werden gebucht, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung besteht, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Die Bewertung der Rückstellung basiert auf der Schätzung des Geldabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung.
Arbeitnehmende und ehemalige Arbeitnehmende erhalten verschiedene Personalvorsorgeleistungen beziehungsweise Altersrenten, die in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften der jeweiligen Länder ausgerichtet werden.
Die Schweizer Gesellschaften der Emmi Gruppe sind der rechtlich selbstständigen Emmi Vorsorgestiftung oder Sammelstiftungen von Banken oder Versicherungsgesellschaften angeschlossen, die selber nicht Risikoträger sind. Diese Vorsorgeeinrichtungen werden aus Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen aus den vorhandenen Vorsorgeeinrichtungen auf die Emmi Gruppe werden jährlich beurteilt. Ein wirtschaftlicher Nutzen wird aktiviert, wenn es zulässig und beabsichtigt ist, die Überdeckung der Vorsorgeeinrichtungen für den künftigen Vorsorgeaufwand der Gesellschaft zu verwenden. Eine Verpflichtung aus Vorsorgeeinrichtungen wird passiviert, wenn die Bedingungen zur Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Vorhandene Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Vermögenswert in den Aktiven erfasst. Veränderungen des wirtschaftlichen Nutzens oder der wirtschaftlichen Verpflichtung werden wie die für die Periode angefallenen Beiträge erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.
Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt grundsätzlich alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen. Die Berechnung der jährlich abzugrenzenden latenten Ertragssteuern erfolgt aufgrund des für das jeweilige Steuersubjekt per Bilanzstichtag gültigen zukünftigen Steuersatzes. Aktive latente Ertragssteuern und passive latente Ertragssteuern werden verrechnet, sofern sie das gleiche Steuersubjekt betreffen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Latente Steuerguthaben auf zeitlichen Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können.
Zur Absicherung von Währungs-, Zinssatz- und Rohstoffrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Verbuchung der derivativen Finanzinstrumente hängt vom abgesicherten Grundgeschäft ab. Derivate zur Absicherung von Wertänderungen eines bereits bilanzierten Grundgeschäfts werden nach den gleichen Bewertungsgrundsätzen verbucht, die beim abgesicherten Grundgeschäft zur Anwendung kommen. Instrumente zur Absicherung von zukünftigen Cashflows werden nicht bilanziert, sondern bis zur Realisierung des künftigen Cashflows im Anhang offengelegt. Bei Eintritt der zukünftigen Transaktion oder bei Veräusserung des Derivats wird der aktuelle Wert des derivativen Finanzinstruments bilanziert und zeitgleich mit der Erfassung des abgesicherten Cashflows in der Erfolgsrechnung erfasst. Die per Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden in der Erläuterung 24 zur Konzernrechnung offengelegt.
Der Nettoumsatz beinhaltet Erlöse aus den Warenverkäufen und Serviceleistungen. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren werden in der Erfolgsrechnung verbucht, wenn Nutzen und Gefahr sowie die Verfügungsmacht der Produkte auf den Käufer übergehen, in der Regel nach Lieferung. Dienstleistungserträge werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht wurden. Umsatzerlöse und Dienstleistungserträge verstehen sich nach Abzug von Erlösminderungen und Umsatzsteuern von den für Lieferungen und Leistungen fakturierten Beträgen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet. Diese Kosten sind in den Positionen «Personalaufwand» und «Sonstiger Betriebsaufwand» enthalten.
Die Wahrscheinlichkeit und die Höhe von Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag beurteilt, und die Eventualverpflichtung wird entsprechend bewertet und im Anhang offengelegt.