Die beantragten Gesamtsummen schaffen die erforderliche unternehmerische Flexibilität, um auf Veränderungen reagieren zu können (zusätzliche Mitglieder im Verwaltungsrat und in der Konzernleitung, Verschiebungen in Ausschüssen, besondere Ereignisse, generelle Reserve). Es besteht nicht die Absicht, die Rahmenbeträge auszuschöpfen. Artikel 34 Abs. 3 der Statuten der Emmi AG (report.emmi.com > Download-Center > Corporate Governance > Statuten der Emmi AG) sieht einen Zusatzbetrag von maximal 20 % vor, sollten nach der Genehmigung der fixen Vergütung zusätzliche Mitglieder oder Ersatzmitglieder in die Konzernleitung berufen werden.
Sämtliche unter Punkt 5 erwähnten Beträge sind in TCHF.
Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats von maximal TCHF 1’400 für das Geschäftsjahr 2025.
Antrag an GV 2025 für GJ 2025 |
Ausbezahlte Vergütung 2024 (vgl. Kapitel 6) |
Antrag an GV 2024 für GJ 2024 |
1’400 (Rahmenbetrag) |
1’243 |
1’300 (Rahmenbetrag) |
Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen der Konzernleitung von maximal TCHF 5’650 für das Geschäftsjahr 2026.
Antrag an GV 2025 für GJ 2026 |
Antrag an GV 2024 für GJ 2025 |
Ausbezahlte fixe Vergütung 2024 (vgl. Kapitel 6) |
Antrag an GV 2023 für GJ 2024 |
5’650 (Rahmenbetrag) |
5’540 (Rahmenbetrag) |
5’041 |
5’200 (Rahmenbetrag) |
Genehmigung der Gesamtsumme der variablen Vergütungen der Konzernleitung von TCHF 1’317 für das Geschäftsjahr 2024.
Antrag an GV 2025 für GJ 2024 (vgl. Kapitel 6) |
Im Jahr 2024 ausbezahlte variable Vergütung 2023 |
Antrag an GV 2024 für GJ 2023 |
1’317 |
1’279 |
1’279 |